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Vatikan genehmigt liturgische Adaptionen für indigene Gemeinden in Mexiko

Liturgie in Lateinamerika (Referenzbild)

Der Vatikan hat eine Reihe von liturgischen Adaptionen für indigene Gemeinschaften im mexikanischen Bundesstaat Chiapas genehmigt. Laut Kardinal Felipe Arizmendi Esquivel, dem emeritierten Bischof von San Cristóbal de las Casas, verwandle diese Entscheidung bestimmte indigene Ausdrucksformen in eine „Liturgie der Kirche“ und beseitige die Wahrnehmung, dass es sich dabei lediglich um „Gepflogenheiten und Bräuche handelt, die mit Misstrauen betrachtet wurden“.

Das vatikanische Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erteilte am 8. November die sogenannte recognitio und bestätigte damit die „Adaptionen des Messordinariums in spanischer Sprache“ für die Volksgruppen der Tseltal, Tsotsil, Ch’ol, Tojolabal und Zoque.

Kardinal Arizmendi, der die Bemühungen des mexikanischen Episkopats zur Förderung dieser Adaptionen anführte, stellte in einer Botschaft an ACI Prensa, die Partneragentur von CNA Deutsch, fest, diese Praktiken stellten eine Form der „Inkarnation des Glaubens in den Ausdrucksformen“ dar, „die diesen Kulturen eigen sind“. Ihre Anerkennung durch den Heiligen Stuhl sei ein Zeichen dafür, dass „wenn es in einigen indigenen Bräuchen Abweichungen gibt, wir ihnen helfen können, ihre Fülle in Christus und in seiner Kirche zu erreichen“.

Der Kardinal brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Genehmigung „den Prozess der Förderung ähnlicher Anpassungen in anderen indigenen Gruppen anregen wird“. Zu diesem Zweck forderte er seine Mitbrüder unter den Bischöfen und pastoralen Mitarbeitern auf, „sich dafür zu interessieren, dass viele katholische Ausdrucksformen unserer indigenen Gruppen einen liturgischen Wert erhalten, und sie nicht als bloße Folklore zu betrachten“.

Was sind die vom Vatikan genehmigten Adaptionen?

Der Kardinal erklärte, dass „rituelle Tänze beim Offertorium, bei den Fürbitten oder bei der Danksagung nach der Kommunion genehmigt wurden“, wobei er darauf hinwies, dass es sich dabei „nicht um Folklore handelt, sondern um einfache Bewegungen der ganzen Gemeinde, monoton, kontemplativ, begleitet von traditioneller Musik, die dasselbe ausdrücken wie der römische Ritus, aber in einer anderen kulturellen Form“. Er betonte: „Der Inhalt der Messe wird nicht verändert, sondern die Art und Weise, ihn auszudrücken.“

Ein weiterer genehmigter Punkt ist, dass Frauen während der Messe das Amt eines Inzensators ausüben können. Sobald der Priester „den Weihrauch auflegt und segnet“, werden sie den Altar, die Bilder, die Evangelien, die Diener und die Gemeinde beweihräuchern. „Sie tun dies nicht mit dem gewöhnlichen Weihrauchfass, sondern mit einem kulturtypischen Weihrauchfass“, so der Kardinal.

Der Kardinal wies darauf hin, dass es sich bei diesem Zeichen „nicht um eine feministische Forderung“ handle, sondern um eine, die den Bräuchen der indigenen Gemeinschaften entspreche, wo „normalerweise sie es sind, die bei den traditionellen Gebeten Weihrauch benutzen“.

Außerdem wurde genehmigt, dass ein Laie von „anerkannter moralischer Relevanz“ „bestimmte Teile des Gemeinschaftsgebets“ leiten kann.

Dies kann „zu Beginn der Messe geschehen, um die Gemeinde in die Feier einzuführen, die Anliegen zu nennen und um Vergebung zu bitten“, sowie „bei den Fürbitten, nachdem der Priester die erste Einladung ausgesprochen hat und mit dem Schlussgebet schließt“. Es kann auch „nach der Kommunion als Danksagung erfolgen, die der Priester mit dem Gebet nach der Kommunion abschließt“.

„Dies soll dem Priester nicht seinen Dienst als Vorsitzender der Versammlung nehmen“, erklärte der Kardinal, „denn er ist es, der an der Spitze der Feier steht und der diese Momente genehmigt“. Dies sei eine Möglichkeit, die Gemeinde zu beteiligen.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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