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ZdK fordert Bundestag auf, „Rechte von LSBTIQ+-Personen zu stärken“

Zentralkomitee der deutschen Katholiken

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat Bundestag und Bundesrat aufgefordert, „explizit die Rechte von LSBTIQ+-Personen zu stärken und diese Personengruppe vor Diskriminierung besser zu schützen“.

„Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden“, so der neue Beschluss des ZdK bei der Vollversammlung am Freitag und Samstag in Berlin.

Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet derzeit jede Form der Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale wie Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Sprache, Religion, politischer Ansichten oder Behinderung. Das ZdK forderte Bundestag und Bundesrat auf, „die entsprechende Ergänzung“ zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität im Grundgesetz vorzunehmen.

Die Gender-Ideologie trennt das biologische Geschlecht (sex) von der sozialen Geschlechtsidentität (gender) und behauptet, letztere sei rein kulturell und subjektiv. Kritisch betrachtet leugnet diese Theorie die objektive Realität der menschlichen Natur, da sie Geschlecht zu einer frei wählbaren Kategorie macht, unabhängig von biologischen Gegebenheiten.

Papst Franziskus hatte die Gender-Ideologie schon mehrfach kritisiert und als Ausdruck von „Frustration und Resignation“ beschrieben, die auf die „Auslöschung der sexuellen Differenz“ abzielt. Er betonte, dass die Verdrängung der Unterschiede zwischen Mann und Frau nicht die Lösung, sondern das eigentliche Problem sei.

Das ZdK forderte am Wochenende in einem weiteren Beschluss mit dem Titel „Asyl- und Migrationspolitik menschenwürdig gestalten – für Zusammenhalt in der deutschen Einwanderungsgesellschaft“, dass migrationspolitische Maßnahmen „nicht anlassbezogen ergriffen werden“.

Darunter falle zum Beispiel die Maßnahme der Beendigung von „Pushbacks“ an den Außengrenzen. Dieser Begriff bezeichnet die unmittelbare Rückführung an den Grenzen von Personen, die illegal einzuwandern versuchen. Befürworter der Maßnahme argumentieren, sie seien notwendig sind, um die territoriale Integrität zu wahren und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

„Wir kritisieren das unerträgliche Leid und das Sterben an den Außengrenzen der Europäischen Union. Was dort geschieht, widerspricht dem Prinzip der Nicht-Zurückweisung und den europäischen Werten“, hieß es dazu in der Positionierung des ZdK.

„Einzelne politische Parteien“ gingen „unverfroren“ mit Forderungen „nach massenhafter Vertreibung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte auf Stimmenfang“, so das ZdK. Man widerspreche „deutlich, wenn Abschiebungen zum Baustein schriller Forderungen und völkischer Umsiedlungsfantasien werden“: „Eine solche Unkultur der Segregation kann niemals christlich sein.“

Als weitere Maßnahme forderte das ZdK die deutschen Bistümer auf, bei „zivilrechtlichen Klagen von Betroffenen sexueller Gewalt auf Zahlung von Schadenersatz auf die Einrede der Verjährung zu verzichten“.

Kürzlich geriet der Aachener Bischof Helmut Dieser in die Kritik, weil er bei zwei Schmerzensgeldklagen wegen Missbrauch, eine „Einrede auf Verjährung“ stellte. Das Bistum berief sich in diesen Fällen auf Verjährung, um das Bistum vor nicht mehr aufklärbaren Forderungen zu schützen, da die Vorfälle oft lange zurückliegen und die Kläger ausreichend Zeit hatten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Diözese hatte bereits 3,5 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt und sieht keine Obergrenze für solche Anerkennungsleistungen vor: Während in einem UKA-Verfahren (Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids) lediglich die Plausibilität geprüft wird, tritt das Bistum im Klageverfahren als Partei auf und muss rechtlich handeln.

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