Redaktion, 28 November, 2024 / 11:00 AM
Die Führung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat sich am Mittwoch mit Vertretern des Bundesvorstands der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ zu einem „Spitzengespräch“ getroffen. Nicht mit dabei war der prominenteste grüne Politiker, Robert Habeck, der bei den geplanten vorgezogenen Neuwahlen im nächsten Jahr als Kanzlerkandidat antritt.
„Im Mittelpunkt der Begegnung standen Fragen der aktuellen Sicherheitspolitik angesichts der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie Beobachtungen zur Lage der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland“, teilte die DBK nach dem Treffen mit. „Das Gespräch war von einer positiven und vertrauensvollen Atmosphäre geprägt.“
Man habe bei dem Treffen das gemeinsame Anliegen bekräftigt, „für eine offene Gesellschaft einzutreten und die Demokratie zu verteidigen“.
„Beide Seiten betonten übereinstimmend, dass es aller gesellschaftlicher Kräfte bedürfe, um in Solidarität und mit gegenseitigem Respekt den aktuellen Herausforderungen zu begegnen“, hieß es weiter. „Dies gelte für klima- und umweltpolitische Maßnahmen zur Bewahrung der Schöpfung. Der Klima- und Umweltschutz und der Erhalt der Artenvielfalt seien für beide Delegationen eine zwingende und zunehmend dringliche Notwendigkeit.“
Neben dem Vorsitzenden der DBK, Bischof Georg Bätzing, nahmen auch der Freiburger Erzbischof Stephan Burger, der Paderborner Erzbischof Udo Bentz und der Trierer Bischof Stephan Ackermann an dem Gespräch teil, zudem einige weitere Mitarbeiter der DBK sowie Vertreter des Katholischen Büros Berlin als Schnittstelle zwischen Kirche und Politik.
Auch auf das Thema Abtreibung gingen die Gesprächsteilnehmer ein: „Bei den bioethischen Fragen erörterten die Delegationen ihre durchaus unterschiedlichen Auffassungen zu einer möglichen Neuregelung des § 218 StGB.“
Aus dem Grundsatzprogramm der Grünen gehen Positionen hervor, die der kirchlichen Lehre diametral entgegenstehen: „Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für alle Menschen, insbesondere auch Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nichtbinäre Menschen mit und ohne Behinderung, uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetz buch verloren haben und deren Kosten grundsätzlich übernommen werden müssen. Alle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren. Inter*, trans* und nichtbinäre Menschen haben das Recht, dass ihr selbst definiertes Geschlecht ohne bürokratische oder medizinische Hürden offiziell anerkannt wird.“
Die Kirche lehnt unter Berufung auf das Naturrecht die vorgeburtliche Kindstötung, der in Deutschland jährlich mehr als 100.000 kleine Menschen im Mutterleib zum Opfer fallen, kategorisch ab. Außerdem geht die Kirche von zwei Geschlechtern aus, wie es bereits im Schöpfungsbericht der Genesis zu lesen ist, aber auch von zahllosen Medizinern aus naturwissenschaftlicher Sicht bestätigt wird.
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