Redaktion, 14 März, 2025 / 12:05 AM
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat in der alten Zusammensetzung des Deutschen Bundestages erneut versucht, die Abtreibungslegalisierung durchzusetzen, wie aus der Tagesordnung des Rechtsausschusses hervorgeht. Der Versuch scheiterte allerdings und wurde aufgrund der Stimmen von CDU/CSU, AfD und FDP wieder von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Obleute der im Rechtsausschuss vertretenen Fraktionen hatten bei der Beratung über den Antrag der Grünen zunächst dagegen gestimmt. Die Ausschussvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker setzte die Vorlage erneut auf die Tagesordnung.
Nach § 61 Abs. 1 GOBT kann der Vorsitzende des Ausschusses den Termin und die Tagesordnung selbst bestimmen, sofern der Ausschuss nichts anderes beschließt. Der Vorsitzende hat ein Initiativrecht, aber keine Alleinentscheidungsbefugnis. Somit kann der Ausschuss die Tagesordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen (§ 61 Abs. 2).
Dies geschah durch einen Absetzungsantrag, für den CDU/CSU, AfD und FDP stimmten. Damit ist der erneute Versuch einer Abtreibungslegalisierung gescheitert.
Mitte Februar scheiterte der erste Versuch, den Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung durchzubringen, wie CNA Deutsch berichtete. Demnach hatte der Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen, den entsprechenden Gesetzentwurf nicht zur Abstimmung im Bundestag zuzulassen.
Nach diesem Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung in Deutschland sollten Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ermöglicht werden. Die bisherige Regelung in Deutschland sieht vor, dass Abtreibungen zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, aber weiterhin rechtswidrig sind.
In Deutschland werden nach der bestehenden Regelung jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Von 1996 bis 2023 wurden insgesamt 1.833.821 Kinder abgetrieben.
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