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Erzbistum Paderborn weist Missbrauchsvorwürfe gegen verstorbene Erzbischöfe zurück

Paderborner Dom

Mehrere gegen zwei verstorbene Erzbischöfe von Paderborn erhobene Vorwürfe im Zusammenhang mit Missbrauch hat das Erzbistum als wenig plausibel zurückgewiesen. Im Sinne der Transparenz begründete die Erzdiözese am Donnerstag ausführlich, warum man zu dieser Einschätzung gelangt ist.

Konkret ging es um Vorwürfe gegen Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt, der von 1974 bis 2002 für das Erzbistum Paderborn verantwortlich war, sowie gegen Kardinal Lorenz Jaeger, der von 1941 bis 1973 Erzbischof von Paderborn war.

„Ein erster mutmaßlicher Betroffener meldete im Jahr 2016 im Rahmen eines Antragsverfahrens auf Anerkennung des Leids gegenüber dem Erzbistum Paderborn zunächst umfangreiche Vorwürfe gegen einen Geistlichen sowie einen Laien“, berichtete das Erzbistum. „In seinen schriftlichen Ausführungen brachte er an einer Stelle auch einen Hinweis auf ein weiteres mutmaßliches Missbrauchsgeschehen durch Erzbischof Degenhardt ein, ohne dies näher auszuformulieren.“

„In einem Folgeantrag im Jahr 2021, der sich im Kern erneut auf den Missbrauch durch den Geistlichen sowie den Laien bezog, beschuldigte der Betroffene in seiner Schilderung einer zusätzlichen Missbrauchserfahrung nicht mehr den zuvor benannten Erzbischof Degenhardt, sondern nunmehr den früheren Erzbischof Jaeger“, hieß es weiter. „Das Erzbistum wies ihn auf diesen Widerspruch in seiner Ausführung hin, woraufhin der mutmaßliche Betroffene schließlich beide Erzbischöfe als weitere Beschuldigte benannte.“

„Der Betroffene stellte sowohl einen Erst- wie einen Folgeantrag auf Anerkennung des Leids und durchlief zudem das Widerspruchsverfahren“, so das Erzbistum. „Im Rahmen der drei Verfahren erhielt er insgesamt die Summe von 120.000 Euro in Anerkennung des Leids. In den drei für die unterschiedlichen Verfahren erstellten Tatschilderungen veränderten sich die Beschreibungen der sekundär genannten Missbrauchsvorwürfe gegen die früheren Paderborner Erzbischöfe und wurden sukzessive ausgeweitet.“

Eine zweite Beschuldigung gegen Degenhardt gelangte im Jahr 2023 „durch den Anwalt eines möglichen Betroffenen“ zur Kenntnis der Erzdiözese. „Die durch den Rechtsbeistand schriftlich eingereichten Schilderungen der mutmaßlichen Tathergänge stammten nicht vom möglichen Betroffenen selbst, sondern wurden von einem durch ihn beauftragten Heilpraktiker verfasst.“

„Das Erzbistum ließ die Schilderungen ab Oktober 2023 durch einen externen Sachverständigen überprüfen, der sie im Rahmen seines Gutachtens als wenig plausibel einstufte“, berichtete das Erzbistum. Auch eine am Donnerstag veröffentlichte Studie einer Kölner Kanzlei war zu demselben Ergebnis gekommen.

„Im Zuge der heute veröffentlichten Untersuchung ist dem Erzbistum Paderborn vor wenigen Tagen erstmals eine weitere Beschuldigung gegen den früheren Erzbischof Degenhardt bekannt geworden“, so das Erzbistum Paderborn in einer weiteren Stellungnahme. „Diese erscheint dort in einer Reihe weiterer genannter Würdenträger. Nach den Informationen aus der Studie wurde der zugrunde liegende Fall bereits begutachtet und von den beauftragten Experten als nicht plausibel eingestuft; es ergaben sich keine belastbaren Hinweise auf ein tatsächliches Tatgeschehen.“

„Da das Erzbistum Paderborn nicht in die Beauftragung der Untersuchung eingebunden war, erhält es erst jetzt Zugang zu den konkreten Beschuldigungen“, hieß es. „Diese neuen Vorwürfe werden intern dokumentiert und im Rahmen der eigenen Aufarbeitungsstrukturen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, sobald dem Erzbistum alle relevanten Informationen vorliegen.“

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