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Erzbischof Heße wirbt für Gottesbezug in Landesverfassung von Schleswig-Holstein

Erzbischof Stefan Heße

Erzbischof Stefan Heße von Hamburg hat sich für eine mögliche Änderung der Landesverfassung von Schleswig-Holstein ausgesprochen, die darin einen Gottesbezug verankern würde. Eine entsprechende Initiative macht derzeit ihren Weg durch den Landtag des nördlichsten deutschen Bundeslandes.

„Ich halte es nach wie vor für richtig und wichtig, in der Landesverfassung einen Gottesbezug zu haben – gerade jetzt!“, sagte Heße am Freitag. „In der Demokratie bleibt der Ort der höchsten Macht frei! Alle Menschen sind ihm zugeordnet und mit je gleicher Würde ausgestattet. Das ist der wichtigste Grundsatz für die Menschen in Schleswig-Holstein und weltweit.“

Heße schloss sich der Erklärung eines Bündnisses von Vertretern protestantischer, jüdischer und islamischer Organisationen an. Darin hieß es, eine „gemeinsame Werteformel in der Verfassung“ könne „religiöse und auch nicht religiöse Menschen zusammenbringen“.

„Ein Gottesbezug ist kein Glaubensbekenntnis, sondern im Sinne einer Demutsformel Ausdruck dafür, dass der Mensch fehlbar und nicht das Maß aller Dinge ist“, hieß es. „Wir wünschen uns vom Parlament, die Debatte über den Gottesbezug wieder aufzunehmen und über einen Gottesbezug abzustimmen.“

„Eine Formulierung, die niemanden ausgrenzt und so formuliert ist, dass Menschen in aller Unterschiedlichkeit in sie einstimmen können, ist für eine pluralistische Gesellschaft, die auf den Grundwerten unseres Grundgesetzes basiert, angemessen“, so das Bündnis.

Im Jahr 2016 war eine ähnliche Initiative knapp im Landtag gescheitert. Im Deutschlandfunk hieß es damals: „Mindestens 46 Parlamentarier hätten für die Initiative stimmen müssen, zwei Drittel der Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag. 45 waren es am Ende. Die Präambel der Landesverfassung wird demnach auch künftig keinen Bezug zu Gott oder explizit religiösen Wertquellen herstellen.“

Der Entwurf für die Verfassungsänderung lautete damals sehr allgemein: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“

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