Freitag, Dezember 05, 2025 Spenden
Ein Dienst von EWTN News

Katholische Frauenbewegung Österreich kritisiert geplantes Kopftuchverbot an Schulen

Frau mit Kopftuch

Die Katholische Frauenbewegung Österreichs (kfbö) hat sich gegen das geplante Kopftuchverbot an Schulen bis zur achten Klasse positioniert und warnte vor der Diskriminierung muslimischer Mädchen.

Laut der kfbö-Vorsitzenden Angelika Ritter-Grepl bewirke der Gesetzesentwurf mit dem Titel „Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots“ paradoxerweise das Gegenteil dessen, was er vorgebe.

„Selbstbestimmung kann man nicht verordnen und schon gar nicht durch ein Verbot, das Mädchen wegen ihrer Religion trifft“, erklärte Ritter-Grepl. Ein solches Gesetz stärke keine Mädchen, sondern schwäche sie, indem es ihnen das Recht nehme, selbst über ihren Körper, ihre Kleidung und ihre Identität zu entscheiden.

„Wer Integration ernst meint, muss Zugehörigkeit fördern und nicht das Gefühl verstärken, dass bestimmte Mädchen in unserer Gesellschaft weniger willkommen sind“, betonte Ritter-Grepl.

Die religiöse Begründung für das Tragen des Kopftuchs bei muslimischen Frauen stützt sich auf drei Koranverse: Sure 24, Vers 31, Sure 33, Vers 53, und Sure 33, Vers 59.

In Sure 24:31 heißt es beispielsweise, dass gläubige Frauen „ihren Blick senken, ihre Scham bedecken und ihren Schmuck nicht offen zeigen sollen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist“, und dass sie „ihren himār (ein Tuch) über den Schlitz des Kleides ziehen“ sollen.

Die große Mehrzahl der islamischen Religionsgelehrten betrachtet die Kopfverschleierung für geschlechtsreife muslimische Frauen nach wie vor als religiöse Pflicht. Diese Position wurde beispielsweise vom türkischen Präsidium für religiöse Angelegenheiten noch 2006 in einer Fatwa bekräftigt.

Hintergrund des Gesetzesentwurfs

Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hatte den Gesetzesentwurf im September 2025 vorgestellt. Das Verbot soll Schülerinnen unter 14 Jahren betreffen und sowohl öffentliche als auch private Schulen umfassen.

Integrationsministerin Claudia Plakolm von der ÖVP begründete die Maßnahme damit, dass Kinder unter 14 Jahren entwicklungsbedingt noch nicht über die kognitive Reife verfügten, um die religiöse und kulturelle Bedeutung symbolischer Bekleidung eigenständig zu beurteilen.

Das Kopftuch werde als Ausdruck geschlechtsbezogener Rollenzuweisung verstanden, welche die Entwicklungsfreiheit beeinträchtigen könne. Bei Verstößen sind Geldbußen zwischen 150 und 1000 Euro für die Eltern oder eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen.

Es ist bereits der zweite Anlauf für ein solches Verbot in Österreich. 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof ein von der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Sebastian Kurz beschlossenes Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben.

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

WhatsApp Telegram

Unsere Mission ist die Wahrheit. Schließen Sie sich uns an!

Ihre monatliche Spende wird unserem Team helfen, weiterhin die Wahrheit zu berichten, mit Fairness, Integrität und Treue zu Jesus Christus und seiner Kirche.

Spenden

Die Besten katholischen Nachrichten - direkt in Ihren Posteingang

Abonnieren Sie unseren kostenlosen CNA Deutsch-Newsletter.

Klicken Sie hier