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Bistum Magdeburg plant Beteiligung von Laien an Bischofswahl

Blick auf Magdeburg samt Dom (katholisch erbaut und geweiht, seit 1567 protestantisch)

Das Bistum Magdeburg plant, Laien an der Wahl des nächsten Bischofs zu beteiligen. Der gegenwärtige Bischof Gerhard Feige wird in wenigen Tagen 74 Jahre alt, muss also laut Kirchenrecht in rund einem Jahr dem Papst seinen Rücktritt anbieten.

Bei der jüngsten Sitzung habe der Bistumsrat über das Verfahren gesprochen, teilte das Bistum am Dienstag mit. „Erstmals sollen auch Ehrenamtliche und andere kirchlich engagierte Laien an der Beratung über die Nachfolge von Bischof Feige beteiligt werden. Das Kathedralkapitel des Bistums Magdeburg ermöglicht damit aktiv synodale Beteiligung.“

Damit setze das Bistum Magdeburg „ein deutliches Zeichen für Transparenz und Beteiligung“, hieß es. „Die Entscheidung über die acht zu entsendenden Mitglieder wird die Vollversammlung Ende Februar 2026 treffen.“

Konkret wolle man sich am Verfahren der Erzdiözese Paderborn orientieren. Im Jahr 2022 hatte man dort einen Prozess etabliert, der schließlich zur Ernennung von Udo Bentz zum neuen Erzbischof führte. Neben dem eigentlich zuständigen Metropolitankapitel, das aus 14 Domherren besteht, wurde eine aus 14 Laien bestehende Gruppe gebildet. Beide stellten gemeinsam eine Vorschlagsliste für die Besetzung des erzbischöflichen Stuhls zusammen.

Bei einer ersten Zusammenkunft sollte es zunächst um die „Klärung der Bedeutung und Anforderungen an das Bischofsamt“ gehen, außerdem um das „Procedere der Bestellung des künftigen Erzbischofs“ sowie die „Beschreibung des Profils des künftigen Erzbischofs“.

Die zweite Zusammenkunft sollte dann dazu dienen, Namen für eine Vorschlagsliste zu sammeln, „wobei im Blick auf das Konkordatsrecht in der Gesamtmehrheit der 28 Personen auch die Mehrheit des Kapitels den für die Liste angenommenen Personen zustimmen muss“.

„Eine weitergehende Beteiligung dieser Gruppe von Vertretern aus dem Erzbistum an der eigentlichen Wahl aus einer Dreierliste des Apostolischen Stuhls steht unter dem Vorbehalt, dass dieser das sog. ‚Päpstliche Geheimnis‘ auf diese Gruppe ausdehnt“, hieß es damals. Dieser Schritt konnte allerdings nach einer Klarstellung aus dem Vatikan nicht umgesetzt werden.

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