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Neues Motu Proprio: "Magnum Principium" behandelt liturgische Übersetzungen

Darstellung des letzten Abendmahls am Dom zu Köln.

Papst Franziskus ändert das Kirchenrecht zur Handhabung liturgischer Übersetzungen. Das am heutigen Samstag dazu veröffentlichte Motu Propriu trägt den Titel Magnum Principium

Das "wichtige Prinzip", auf dass die ersten Worte des Rechtstextes - und damit der Titel des Schreibens - anspielen, bezieht sich auf die Verständlichkeit von Liturgie

Die Änderung betrifft vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts. Dort heißt es in Absatz 3: 

Die Bischofskonferenzen haben die Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen zu besorgen und sie dabei innerhalb der in diesen liturgischen Büchern festgelegten Grenzen in angemessener Weise ihren Verhältnissen anzupassen; diese Übersetzungen haben sie nach vorgängiger Überprüfung durch den Heiligen Stuhl herauszugeben. 

In Zukunft wird der Vatikan nicht mehr die Übersetzungen prüfen "innerhalb der festgelegten Grenzen", sondern bestätigen – sofern sie "treu" sind, wie das Dokument beschreibt.

Damit werden örtliche Bischofskonferenzen also mehr Verantwortung für die Übersetzung der liturgischen Texte in die jeweiligen Landessprache haben. 

Franziskus erinnert an die Konstitution über die Heilige Liturgie im Zweiten Vatikanischen Konzil, Sacrosanctum Concilium. Dort heißt es, die Verwendung landessprachlicher Elemente könne zwar "für das Volk sehr nützlich" sein, muss aber von der "für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden" und bedürfe "der Billigung, das heißt der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl". Dies ist es, was das neue Motu Proprio ebenfalls einfordert.

Einordnung und Folgen

Auch wenn die angebene Motivation für die Änderung mehr Verständlichkeit ist: Ob und wie dies in der Praxis aussieht, ist noch unklar.

Im Idealfall wird in den landessprachlichen Teilen die Liturgie verständlicher werden. Andererseits warnen Beobachter: In Sprachen wie dem Englischen, wo zahlreiche Konferenzen betroffen sind, von den USA über Großbritannien bis Australien, besteht das Potential großer Verwirrung und langer Debatten über unterschiedliche Formulierungen.

Andere spekulieren, dass der Schritt des Papstes letztlich einem weiteren Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechen würde: Die zentrale Rolle des Lateinischen zu bewahren, wie Sacrosanctum Concilium in Nr. 36 regelt, und dass die Christgläubigen ihren Teil der Liturgie  "auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können", wie es Nr. 54 fordert. 

Vielerorts ist dies heute nicht mehr der Fall - auch und gerade im deutschsprachigen Europa. Wie ein besseres Verständnis dessen erreicht werden kann, was die Liturgie der heiligen Messe ist, bleibt letztlich die Herausforderung. 

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