München, 12 April, 2018 / 7:31 AM
Das oberste Gericht der Apostolischen Signatur hat die Auflösung des St.-Birgitta-Klosters in Altomünster im Norden von München endgültig bestätigt.
In einem entsprechenden Dekret aus dem Vatikan, das der Erzdiözese nun vorliegt, wird die bereits im Juni 2017 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde der letzten Ordensangehörigen, die im Kloster lebte, Schwester Apollonia Buchinger OSsS, gegen die Auflösung bestätigt.
Das in lateinischer Sprache verfasste Dekret hält fest, dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gegeben habe, und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster gewesen seien.
Das Dekret bestätigt somit, dass eine noch im Kloster wohnende Frau, die sich als Ordensanwärterin bezeichnete, zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten gewesen sei und zum Auszug verpflichtet ist.
Wie bei allem vom Klostersterben betroffenen Fällen in Oberbayern bemüht sich das Erzbistum München und Freisinng nun um eine sinnvolle Zukunft für die historische Anlage. Das Ordinariat beabsichtigt, ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen zu entwicklen, um Altomünster als einen kirchlichen Ort so weit wie möglich weiterzuführen.
Altomünster war das einzige Kloster des Ordens des alten Zweiges des Ordens der Birgittinnen - auch bekannt als Erlöserorden - in Deutschland.
Die Geschichte des heute vor allem für seine Klosterkirche bekannten Klosters geht zurück ins achte Jahrhundert: Um 760 nach Christus hat dort der Eremit Alto gelebt. Es entstanden mehrere Ansiedelungen im Lauf der Jahrhunderts. Die von Johann Michael Fischer gebaute und Sankt Alto und Sankt Birgitta geweihte Kirche entstand Mitte der 1760er Jahre.
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