München, 27 Juni, 2018 / 12:10 AM
Mit einer Erklärung des Ständigen Rates hat sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zum Streit um den von Rom abgelehnten Vorstoß geäußert, der protestantischen Ehepartnern von Katholiken anhand einer "Handreichung" für Seelsorger unter "bestimmten Umständen" den Empfang der heiligen Kommunion ermöglichen sollte.
Dazu heißt es nun in der heute Mittag veröffentlichten Stellungnahme aus Bonn, der DBK-Vorsitzende habe den Ständigen Rat über eine Begegnung mit Papst Franziskus informiert, in der geklärt worden sei, dass "der Text nicht als Dokument der Bischofskonferenz erscheint, da es auch um eine weltkirchliche Dimension geht". Weiter heißt es, dass "der Text als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe liegt".
Der Brief der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 gebe hierzu "Hinweise und einen Interpretationsrahmen".
Mit diesem Schreiben an Kardinal Reinhard Marx und fünf weitere deutsche Bischöfe hatte der Präfekt der Glaubenskongregation "mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus" erhebliche Bedenken an der "Handreichung" angemeldet und diese als "nicht reif für eine Veröffentlichung" bezeichnet, wie CNA Deutsch berichtete.
In der Erklärung unterstreicht der Ständige Rat nun, "dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören".
Daran hatte Kardinal Rainer Maria Woelki in seiner Fronleichnamspredigt mit warnenden Worten erinnert.
In der Mitteilung vom heutigen Mittwoch heißt es nun weiter, es werde "um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen" für Ehepaare gerungen, bei denen ein Partner evangelisch und einer katholisch ist, und "die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen".
"Durch die Taufe, den Glauben und das Sakrament der Ehe sind sie miteinander engstens verbunden und teilen ihr ganzes Leben", so die Erklärung weiter.
"Es ist uns wichtig, dass wir im ökumenischen Suchen zu einem vertieften Verständnis und einer noch größeren Einheit der Christen unterwegs sind, und fühlen uns verpflichtet, hier mutig voranzuschreiten."
Die Thematik werde "weiter vertieft" werden, so die Mitteilung abschließend: "Wir bieten dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie dazu unsere Mitarbeit an". In der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2018 werde Gelegenheit bestehen, das Thema erneut aufzugreifen.
Hintergrund: "Ständiger Rat"
Im Jahr 1974 richtete die DBK den "Ständigen Rat" ein - zur Entlastung der Bischofskonferenz. Im Rat ist jedes deutsche Bistum durch den jeweiligen Bischof mit Sitz und Stimme vertreten, und er tritt pro Jahr fünf- bis sechsmal zusammen.
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