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Neue Regeln für das Amt des obersten Wirtschaftsprüfers im Vatikan

Blick auf die Kuppel des Petersdoms vom Augustinianum am 1. Juli 2015.

Das Amt des Wirtschaftsprüfers des Vatikans hat neue Statuten, die von Papst Franziskus erlassen wurden und mit denen die Finanzkontrolle der Büros des Vatikans stärker mit den Abkommen der Vereinten Nationen in Übereinstimmung gebracht werden soll.

Mit einem am 9. Februar verabschiedeten Motu Proprio werden die neuen Regeln für das Amt des obersten Wirtschaftsprüfers festgelegt; sie treten am 16. Februar in Kraft.

Der Wirtschaftsprüfer beaufsichtigt eine jährliche finanzielle Überprüfung jeder Abteilung und Dikasteriums der Römischen Kurie, der Gruppe von Büros, die den Papst bei seiner Leitung der Kirche unterstützt.

Die neue Satzung, die von Papst Franziskus am 21. Januar 2019 unterzeichnet wurde, beschreibt das Amt des obersten Wirtschaftsprüfers als das "Anti-Korruptionsorgan des Vatikans".

Die bisherige Satzung der Amtes wurde am 22. Februar 2015 veröffentlicht.

Während der Auditor bisher mit der Arbeit in "völliger Autonomie und Unabhängigkeit" betraut war, fordern die neuen Normen, dass der Auditor mit dem Vatikanischen Wirtschaftsrat zusammenarbeitet, der für die Genehmigung des jährlichen Auditverfahrens des Auditors zuständig ist.

Trotz dieser Änderung hat der Vatikan darauf beharrt, dass die neuen Vorschriften nicht das Amt beeinträchtigen. In einer am 9. Februar veröffentlichten Stellungnahme sagt Vatikanvertreter Andrea Tornielli vielmehr, dass die Bestimmungen dem Auditor mehr Befugnisse zur Überprüfung der Finanzunterlagen geben, als er zuvor hatte.

Was ist also das Leitprinzip der Reform?

Die neuen Statuten erfüllen in erster Linie die internationale Zielsetzung des Heiligen Stuhls, indem sie den Auditor in den Rahmen des internationalen Rechts der Finanzaufsicht einordnen. Die Satzung bezeichnet den Auditor als "Anti-Korruptionsbehörde", ein Begriff, der dem Mérida-Abkommen der Vereinten Nationen über entspricht, dem multilateralen Rechtsinstrument zur Korruptionsbekämpfung, das der Heilige Stuhl 2016 unterzeichnet hat.

Die Merida-Konvention enthält auch einige Regeln für die Kontrolle öffentlicher Aufträge. Der Heilige Stuhl hält sich an diese Normen, indem er den Auditor beauftragt, " bestimmte Situationen zu überprüfen: Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung oder Zuweisung materieller und finanzieller Ressourcen; Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder bei der Betriebsübertragung oder Veräußerung von Gütern; Korruptions- und Betrugsfälle".

Die Frage der öffentlichen Auftragsvergabe ist im Vatikan, wo es weder einen Markt noch einen Privatsektor gibt, von entscheidender Bedeutung.

Die Statuten und Berichterstattungsregeln harmonisieren die Arbeit der verschiedenen beteiligten Stellen, die die Finanzen des Vatikans prüfen. Alle diese Stellen erhalten nun eine spezifische und gut umrissene Aufgabe.

Der Auditor wird auch gebeten, "den Wirtschaftsrat durch den Überprüfungsausschuss des Rates über mögliche Fehlverhalten zu informieren" und "der Finanzaufsichtsbehörde einen Bericht zu übermitteln, wenn begründete Gründe für den Verdacht bestehen, dass Gelder, Waren, Tätigkeiten, wirtschaftliche Initiativen oder Transaktionen mit der Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus verbunden sind".

Der Auditor muss auch die "Justizbehörde des Staates der Vatikanstadt über jede während seiner Tätigkeit festgestellte Straftat informieren".

Die Satzung verpflichtet den Auditor auch, "dem Prüfungsausschuss des Wirtschaftsrates alle drei Monate über seine geleistete und laufende Arbeit zu berichten".

Die Statuten regeln auch die Tätigkeit der externen Revision und unterstellen sie einer klaren Aufsicht,

Seit 2016 ist die Frage der Einbeziehung von externen Auditoren ein Streitpunkt. Es wurde die Frage gestellt, ob es angesichts der Tatsache, dass die Vatikanstadt ein souveräner Staat und kein Unternehmen ist, angemessen sei, dass die Geschäftsbücher einer externen Prüfung unterzogen werden.

Die Souveränität des Heiligen Stuhls besteht auf dem unabhängigen, wenn auch kleinen Territorium des Staates der Vatikanstadt, der wie jede andere unabhängige Nation seine interne Zuständigkeit und Gesetzgebung hat und an internationalen Beziehungen beteiligt ist.

Diese Souveränität bedingt, dass die vatikanischen Dikasterien mit den Ministerien jedes anderen Landes gleichgesetzt werden - was auch ein gewisses Maß an Vertraulichkeit bei der Verwaltung ihrer Haushalte beinhaltet.

In der Diskussion ging es darum, wie internationale Rechenschaftsstandards in einem staatlichen System eingeführt werden können, um ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen eines Managers und denen eines Regierungschefs zu finden.

Diese Diskussion führte zu den neuen Statuten. In einer ersten Phase kennzeichnete die vatikanische Finanzreform eine gewisse Diskontinuität und warf einige Fragen auf. Als Reaktion darauf wurde der Reformprozess nicht gestoppt, sondern in einen breiteren Rahmen eingebunden, der die Kurie und den Staat Vatikanstadt einschließt.

Der nächste Schritt wird die Ernennung eines obersten Wirtschaftsprüfers sein. Zwischen 2015 und 2017 war Libero Milone der Auditor, doch räumte dieser kurzfristig seinen Posten, nachdem ihm unter anderem vorgeworfen wurde, er habe "Spionage" betrieben.

Im Jahr 2018 informierten die Staatsanwälte des Vatikans dann die Anwälte von Milone, dass eine strafrechtliche Untersuchung gegen ihn "abgeschlossen" sei - und keine Anklage erhoben werde.

Später sagte Milone der Agentur "Reuters", man habe ihn zum Rücktritt mit falschen Beschuldigungen gezwungen, nachdem er auf Hinweise für mögliche illegale Aktivitäten gestoßen sei.

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original.

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