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Neue Vorschriften für die Teilnahme an der heiligen Messe in Nordrhein-Westfalen

Frau mit Mundschutz

Im Zuge neuer Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen im Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen in den dortigen Kirchen je nach Raumgröße bis zu maximal 250 Gläubige an der Feier der heiligen Messe teilnehmen – jedoch selbst in großen Kathedralen ist die Zahl geringer, aufgrund der Abstandsregeln.  

Die Schutzverordnung gilt in den Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn ab dem heutigen Dienstag – und mindestens bis zum 20. Dezember. 

An Freiluft-Messen können bis zu 500 Gläubige teilnehmen. Maskenpflicht in der Kirchenbank herrscht je nach dem "Inzidenzwert" vor Ort. Die üblichen weiteren Vorschriften und Hygiene-Maßnahmen bleiben voraussichtlich auch bis nach Weihnachten bestehen, erwarten Politiker.

In allen anderen Bundesländern gelten ähnliche Vorschriften; Gläubige können sich sowohl bei der Diözese wie der eigenen Pfarrei über die aktuellen Vorschriften informieren. Die meisten Kirchen sind außerhalb der Gottesdienstzeiten weiter zum Gebet geöffnet. 

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