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Bistum Augsburg: Bischof Meier ernennt neuen Generalvikar und Ordinariatskanzler

Domdekan Wolfgang Hacker (links) und Reiner Skroka.

Das Bistum Augsburg hat einen neuen Generalvikar. Domdekan Wolfgang Hacker (59) soll zum 1. Juli den bisherigen Amtsinhaber Harald Heinrich (54) ablösen. Am gestrigen Mittwoch der Karwoche hat Bischof Bertram Meier diese Personalentscheidung zum Ende der Chrisammesse bekanntgegeben.

Gleichzeitig gab die Diözese bekannt, erstmals einen "Ordinariatskanzler" zu ernennen. Dieses Amt soll Reiner Sroka (58) übernehmen, der weiterhin die Leitung sowohl der Hauptabteilung VIII – Zentrale Dienste als auch des Ständigen Arbeitsstabes zur Behandlung von Missbrauchsfällen behält. Meier beruft sich mit der Besetzung dieses Amtes auf eine Vorgabe des Kirchenrechts. Dort heißt es wörtlich:

"In jeder Kurie ist ein Kanzler zu bestellen, dessen vornehmliche Aufgabe (…) darin besteht, für die Ausfertigung und Herausgabe der Akten der Kurie und ihre Aufbewahrung im Archiv der Kurie Sorge zu tragen." (Codex Iuris Canonici, can. 482)

"Gerade jetzt, da das Thema Aktenlage und Archiv drängend ist, sehe ich es als meine Pflicht an, einen Kanzler zu ernennen", begründete Bischof Meier diesen Schritt.

"Phase des Übergangs"

In der Stellungnahme des Bischofs heißt es, man treffe beide Personalentscheidungen "im Hinblick auf die Zukunft der Diözese Augsburg". Hacker wurde mit sofortiger Wirkung zunächst zum stellvertretenden Generalvikar ernannt, um sich mit dem neuen Amt vertraut zu machen und sich in seine künftige Aufgabe als Leiter der bischöflichen Verwaltung und Moderator der Diözesankurie einzuarbeiten. 

Meier dankte dem noch bis zum 1. Juli 2021 amtierenden Generalvikar Harald Heinrich für dessen "machtvollen Einsatz". "Nach einer Phase des Übergangs sehe ich jetzt den Zeitpunkt gekommen, im Hinblick auf die Zukunft unserer Diözese die Weichen so zu stellen, dass ein neuer Generalvikar sich die Akzente des Bischofs zu eigen macht und umsetzen hilft", so der Bischof wörtlich.

Die Aufgaben eines Generalvikars 

Ein Generalvikar ist das "Alter Ego" des Bischofs und geht diesem vor allem bei Aufgaben in der Verwaltung des Bistums zur Hand. Als sein rechtmäßiger Vertreter ist der Generalvikar auch Leiter des Bischöflichen Ordinariats.
 
Nach dem Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" (CIC) darf das Amt des Generalvikars nur von einem Priester ausgeübt werden, der älter als 30 Jahre ist. Zudem soll er sich bewährt haben in "Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktischer Verwaltungserfahrung" (CIC, can. 478 § 1).
 
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