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Keine "Bargeldkuverts" mehr: Neues Anti-Korruptionsgesetz im Vatikan

Blick auf den Vatikan

Als Teil eines weitreichenden neuen Anti-Korruptions-Gesetzes hat Papst Franziskus am Donnerstag erklärt, dass Beamte der römischen Kurie keine persönlichen Geschenke mit einem Geldwert von mehr als 40 Euro mehr annehmen dürfen.

Das Gesetz – in Form eines Motu Proprio – schreibt auch Führungskräften des Vatikans vor, eine Erklärung zu unterschreiben, dass gegen sie nicht wegen Terrorismus, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung ermittelt wird bzw. sie nicht deswegen gerichtlich verurteilt wurden. Wegen solcher Vorwürfe laufen aktuell international mehrere Ermittlungsverfahren gegen hochrangige Vertreter beziehungsweise ehemalige Mitarbeiter der Kurie, wie CNA Deutsch berichtet hat.

Die Maßnahme sei nötig, schreibt denn Papst Franziskus auch, weil sich Korruption "auf verschiedene Weise und in verschiedenen Formen auch auf anderen Gebieten als dem der Ausschreibungen und der Vergabe von Aufträgen" zeigen könne.

Die neue Regelung ist offenbar auch ein Versuch, den notorischen Brauch der "Bargeld-Umschläge" im Vatikan zu unterdrücken: Dabei geht es vor allem um die Geldspenden an Bischöfe und Kardinäle, oder deren Mitarbeiter, die in der römischen Kurie arbeiten, zu unterbinden.

Diese Geldgeschenke haben nach Einschätzung von Beobachtern seit Jahren zum massiven "kleinen" Korruptionsproblem der Katholischen Kirche beigetragen, etwa wenn sie von hochrangigen Kirchenvertretern dazu benutzt wurden, sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Der notorische Ex-Kardinal Theodore McCarrick, der regelmäßig in Rom Bargeld-Kuverts verteilte, ist dafür ein berüchtigtes Beispiel. 

Die Anweisung folgt der vom 19. Mai 2020, in der ein neuer Rechtskorpus für transparente Ausschreibungen geschaffen wurde. Sie soll auch dafür sorgen helfen, dass der Heilige Stuhl den Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption entspricht, dem er beigetreten ist.

Gemäß der neuen Regelung müssen die Kardinäle, die Dikasterien oder andere Ämter leiten, sowie leitende Angestellte und Mitarbeiter des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt, deren Arbeit den Umgang mit Geld erfordert, alle zwei Jahre das Dokument unterschreiben, in dem sie bescheinigen, dass sie und ihre Finanzen nicht mit Verbrechen in Verbindung stehen. 

Das Wirtschaftssekretariat darf den Wahrheitsgehalt der unterzeichneten Erklärungen überprüfen. Im Falle falscher oder lügnerischer Erklärungen können Mitarbeiter entlassen werden, oder gezwungen werden, Schadensersatz zu zahlen.  

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