Rom, 09 Juni, 2021 / 10:01 AM
Am gestrigen Dienstag wurde er 80 Jahre alt und verlor damit seine Berechtigung, in einem zukünftigen päpstlichen Konklave zu wählen: Der australische Kardinal George Pell.
Der langjährige Erzbischof von erst Melbourne und dann Sydney war im Oktober 2003 von Papst Johannes Paul II. zum Kardinal ernannt worden, als er noch Erzbischof von Sydney war. Zehn Jahre später ernannte Papst Franziskus Pell zum Mitglied seines Kardinalsrates und übertrug ihm im Jahr darauf die Leitung der vatikanischen Finanzen.
Im Jahr 2017 verließ Pell Rom und ging nach Australien, um seine Unschuld gegenüber den Missbrauchsvorwürfen zu verteidigen. Nach 404 Tagen Haft im Jahr 2019 wurde er schließlich freigesprochen. Er kehrte am 30. September 2020 nach Rom zurück, sein erster Besuch zurück in der Stadt seit seinem Prozess und seiner Inhaftierung.
Geboren am 8. Juni 1941 in Ballarat, wurde Pell 1966 zum Priester für die Diözese geweiht. 1987 wurde er zum Weihbischof von Melbourne ernannt, und neun Jahre später wurde er zum Erzbischof von Melbourne ernannt.
Im Jahr 2001 wurde er zum Erzbischof von Sydney ernannt, wo er bis zu seiner Ernennung durch Papst Franziskus im Jahr 2014 zum Leiter des neu geschaffenen Sekretariats für die Wirtschaft bestimmt wirkte.
Der prominente Prälat war am 13. März 2019 zu sechs Jahren Haft in einem Prozess verurteilt worden, den selbst entschiedene Gegner Pells und der Kirche als skandalös bezeichnet hatten: Eine Jury hatte entschieden, dass der Kleriker in der Kathedrale von Melbourne 1996 zwei Chorknaben sexuell missbraucht habe – bei offener Tür in der Sakristei, direkt nach der heiligen Messe, entgegen der Aussagen von 20 Augenzeugen und ohne einen einzigen Beweis. Erst am 7. April 2020 wurde Pell freigelassen, nachdem die obersten Richter Australiens einstimmig und mit sofortiger Wirkung den Schuldspruch aufgehoben hatten.
Der skandalöse Fall, der mit der "Dreyfus-Affäre" verglichen wurde, erschütterte die Weltkirche wie die australische Justiz, wie CNA Deutsch berichtete.
Vor wenigen Tagen leitete der mittlerweile nach Rom zurückgekehrte Pell eine Eucharistische Prozession an der Päpstlichen Universität St. Thomas Aquinas – auch bekannt als Angelicum – zum Hochfest Fronleichnam. Dabei schilderte der Prälat laut einem Bericht der Catholic News Agency, wie er während seiner 13 Monate im Gefängnis "nicht in der Lage war, die Messe zu feiern und an der Messe teilzunehmen."
"Ich hörte vielen protestantischen Predigern [im Fernsehen] zu, und mir wurde die Zentralität der liturgischen Feier noch bewusster. Sie ist ein Vergegenwärtigen des Opfers Christi. Es ist ein ausdrücklicher Akt der Anbetung. Sie bezieht unsere ganze Person mit ein", sagte er.
Papst Paul VI. legte 1970 fest, dass Kardinäle, die 80 Jahre und älter sind, nicht an der Papstwahl teilnehmen dürfen, und begründete dies mit dem "Problem des hohen Alters" und dessen Bedeutung für die "besonders ernsten und heiklen Aufgaben" des Kardinalsamtes.
Insgesamt sind sechs Kardinäle 80 Jahre alt geworden – oder werden es – im Jahr 2021. Darunter ist auch Kardinal Wilfrid Fox Napier von Durban, der am 8. März 80 Jahre alt wurde.
Kardinal Beniamino Stella, Präfekt der Kongregation für den Klerus, wird am 18. August 80 Jahre alt.
Mit dem Geburtstag von Kardinal Pell besteht das Kardinalskollegium aus 222 Mitgliedern, von denen 124 wahlberechtigt in einem Konklave sind.
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