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Gescheiterte Aufnahme von "Kinderrechten": Familienbund würdigt bestehendes Recht

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Der Familienbund der Katholiken sieht im Grundgesetz keine Schutzlücke für Kinder. Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, erklärte in einer Mitteilung am heutigen Mittwoch: "Die Grundrechte des Grundgesetzes schützen alle Menschen und somit auch Kinder. Sie sind bereits jetzt auch Kindergrundrechte".

In der Auslegung der bestehenden Kindergrundrechte habe das Bundesverfassungsgericht die besondere Situation der Kinder berücksichtigt. Es habe anerkannt, dass Kinder ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben und des Schutzes und der Hilfe bedürften, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln.

Dem in der Debatte um die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bei vielen Bürgern erzeugte Eindruck, Kinderrechte seien noch gar nicht in der Verfassung, sei zu widersprechen.

Sondergrundrechte für Kinder hält Hoffmann für problematisch: "Der gleiche Schutz aller Menschen durch die Grundrechte ist eine historische und zu bewahrende Errungenschaft".

Diesem widersprächen einzelnen Personengruppen eingeräumte Sondergrundrechte, bei denen nicht absehbar sei, ob sie langfristig zu Bevorzugungen oder Benachteiligungen führten.

"Würden spezielle Grundrechte für Kinder in das Grundgesetz aufgenommen, wäre nicht mehr zu begründen, warum nicht auch andere besonders schutzbedürftige Personengruppen ein eigenes Grundrecht erhalten sollten. Die Folge wäre eine Zersplitterung des Grundrechtsschutzes, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt problematisch wäre", so Hofmann.

Gefahren sieht der Familienbund auch für das Erziehungsrecht der Eltern. Dazu Ulrich Hoffmann: "Da Grundrechte immer auch Schutzpflichten des Staates begründen, könnten neue Kinderrechte so verstanden werden, dass die Rechte des Staates gegenüber den Eltern erweitert werden sollen. Der Staat ist aber nicht der bessere Erzieher. In aller Regel wissen die Eltern am besten, was gut für ihr Kind ist. Wenn die Eltern versagen und das Kindeswohl gefährden, muss der Staat eingreifen. Aber das muss er schon heute – auch ohne Verfassungsänderung."

Der vorliegende Regierungsentwurf hatte die berechtigte Kritik an Kinderrechten im Grundgesetz teilweise berücksichtigt und daher ausdrücklich geregelt, dass die "Erstverantwortung der Eltern ... unberührt" bleiben solle. Zudem hatte die Regierung betont, dass es sich nicht um etwas Neues handele, sondern darum, Kinderrechte "sichtbar" zu machen. Familienbundpräsident Ulrich Hoffmann begrüßt diese Vorsicht: "Es ist richtig, dass die Regierung sich vorgenommen hat, das vom Grundgesetz klug austarierte Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat nicht anzutasten. Allerdings muss auch die Gefahr unbeabsichtigter Änderungen des Verfassungsinhaltes gesehen werden. Ein geänderter Verfassungstext ist für alle Interpreten der Verfassung ein Indiz, dass sich auch inhaltlich etwas ändern soll. Dem im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Willen des Gesetzgebers misst das Bundesverfassungsgericht traditionell keine besonders große Bedeutung zu. Das spricht dafür, bei einer anerkannt familien- und kinderfreundlichen Verfassung zurückhaltend mit Änderungen zu sein."

Die Verfassung dürfe keine Ausrede für familienpolitische Versäumnisse sein, so Ulrich Hoffman. "Die Politik muss sich auf der Ebene der einfachen Gesetze für Kinder einsetzen und diese durch Geldleistungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie gute Kitas und Schulen unterstützen".

In der aktuellen Corona-Situation müsse die Politik die Familien ganz oben auf die Agenda setzen.

"Kinder benötigen Bildung und Begegnungen mit ihren Freundinnen und Freunden. Bereits jetzt müssen Konzepte für den Herbst entwickelt werden, wie Kitas und Schulen bei möglicherweise wieder steigenden Inzidenzen offen gehalten werden können", so der Familienbundvertreter.

"Das Aufholpaket für Kinder muss zu einem umfassenden Aufholprogramm weiterentwickelt werden, das deutlich macht, worum es geht: Um die Zukunft unserer Gesellschaft. Das ist jetzt die Priorität. Und nicht eine bestenfalls symbolisch wirkende, möglicherweise aber auch kontraproduktive Verfassungsänderung."

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