Das umstrittene und vielfach kritisierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 über das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist seiner Tendenz nach für gläubige Katholiken Prüfung und Zumutung zugleich. Erfordert wird auch – noch immer – eine begründete Abweisung solcher Tendenzen durch die Deutsche Bischofskonferenz. Nun ist eine neue Erklärung zur Begleitung Sterbender publiziert worden. Von bischöflichen Erklärungen wünschen sich einfach gläubige Katholiken Klärung und Klarheit. Zwar wird das Urteil einerseits kritisch diskutiert: "Dieses Urteil markiert mit seiner einseitigen Orientierung an einer extrem weit gefassten Vorstellung individueller Selbstbestimmung einen radikalen Einschnitt in unserer auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichteten Kultur: "Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Formen der Suizidassistenz alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen." (S. 13) Andererseits fehlt wenig später die notwendige Abweisung eines falschen Autonomieverständnisses: "Wir stellen Auffassungen prinzipiell infrage, die dem Menschen eine solche grenzenlose Verfügung über das Leben zusprechen. Hinter ihnen steht nicht selten eine übersteigerte Vorstellung menschlicher Selbstbestimmung, die Autonomie mit Autarkie, also mit Bindungslosigkeit und Beliebigkeit verwechselt." (S. 14 f.) Stellen Sie, liebe Schwestern und Brüder im Glauben, diesen Autonomie-Begriff in Frage? Oder lehnen Sie solche Auffassungen – gemäß dem Glauben der Kirche aller Zeiten und Orte – vielleicht ab? Die hier gewählte Unschärfe, falsche Auffassungen bloß zu diskutieren und kritisch zu befragen, passt möglicherweise zur Signatur der Zeit. Angemessen ist es nicht. Ich erwarte von der Kirche des Herrn nicht Geschmeidigkeit, sondern Klarheit.

Verkannt wird zudem, dass Menschen, die sich für ein Suizidangebot möglicherweise entscheiden, gar nicht im Augenblick ihres Entscheids wissen, was sie tun – und bedingt auch möglicherweise durch Angstzustände, Schmerzen, psychiatrische Erkrankungen gar nicht wissen können, was sie tun. Sind wir, aufs Ganze gesehen, wirklich so autonom, wie wir manchmal denken? 

Es geht hier nicht um philosophische Diskussionen, sondern um eine Klarheit, die vom Glauben der Kirche her notwendig ist. Das Thema ist ernst. Es handelt sich nicht um eine Grauzone divergierender Befindlichkeiten, sondern um den Schutz des menschlichen Lebens und die Verteidigung der Würde der Person. Ich schlage vor, den oben zitierten Satz anders zu formulieren: "Wir lehnen Auffassungen ab, die dem Menschen eine solche grenzenlose Verfügung über das Leben zusprechen." Wohlgemerkt: Ja, wir kennen solche Auffassungen. Doch mit dem Evangelium und mit der Lehre der Kirche sind sie nicht vereinbar. Darum sind solche Auffassungen eindeutig abzulehnen. Seelsorglich Menschen zu begleiten, die von der Lehre der Kirche abweichende Auffassungen in diesen Fragen vertreten, ist und bleibt eine wichtige pastorale Aufgabe. 

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