Sterbehilfe: Urteil des Bundesverfassungsgerichts erntet Bestürzung und Kritik

Euthanasie: Die scheinbare Barmherzigkeit. Foto: pixabay.

Mit Bestürzung und Unverständnis haben Bioethiker, Bischöfe und katholische Lebensschützer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, demzufolge das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland verfassungswidrig ist.

Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der "geschäftsmäßigen Förderung" der Selbsttötung. Vor den Folgen dieses Urteils warnten am heutigen Mittwoch eine Reihe christlicher Experten und Kirchen-Vertreter.

"Es gibt kein Recht auf Töten"

"Eine humane Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Fürsorgepflicht für jeden Einzelnen ernst nimmt und ihr nachkommt. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht darauf, in Ruhe sterben zu dürfen, aber es gibt kein Recht auf Töten", so die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, in einer Stellungnahme.

"Unsere Aufgabe muss es sein, Leiden so zu lindern, dass es nicht als unerträglich angesehen wird. Dazu gehört ein Ausbau und eine stetige Verbesserung der Palliativversorgung – sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht", betonte Kaminski.

Besonders schwerwiegend sei es, dass von Ärzten verlangt werde, den Wünschen nach Versorgung mit Tötungsmitteln nachzukommen. "Es ist ärztliche Aufgabe, zu heilen und Leben zu retten, nicht, es vorzeitig zu beenden – auch wenn das im Einzelfall dem Willen des Patienten entspricht", so die ALfA-Vorsitzende.

Kardinal Reinhard Marx reagierte in einer Stellungnahme der deutschen Bischofskonferenz, die gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm der evangelischen Kirche veröffentlicht wurde, "mit großer Sorge" auf die Entscheidung. "Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar."

Der scheidende Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz warnte, dass "die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten."

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Auch Bischof Gebhard Fürst bedauerte das Urteil. "Ein Abschied in Würde bedeutet aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen stirbt - aber nicht durch sie", kommentierte der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Bischofskonferenz. 

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Bestürzt zeigte sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg. Der CDU-Politiker erklärte, das Urteil sei ein "tiefer Einschnitt für den Schutz des Lebens in unserem Land." Gerade der Respekt vor der Selbstbestimmung jedes Menschen und seiner unantastbaren Würde in der extremen Lebenssituation des Sterbens erfordere neben der Sicherstellung einer umfassenden palliativen Versorgung ein gesetzliches Verbot der organisierten Suizidbeihilfe.

Sternberg warnte mit Blick auf die negativen Erfahrungen in Ländern mit "liberalen" Gesetzen zur Euthanasie: "Die Entwicklungen in einigen europäischen Nachbarländern mit liberalen Sterbehilfegesetzen, in denen der Zugang zu ärztlicher Suizidassistenz und Euthanasie kontinuierlich geweitet worden ist, sprechen eine deutliche Sprache."

Warnung von Papst Franziskus

Papst Franziskus hat Euthanasie und alle Formen der "Sterbehilfe" wiederholt mit großer Schärfe verurteilt und als nicht mit der katholischen Lehre vereinbar abgelehnt. Bereits im Oktober 2018 warnte er zudem vor einem weltweiten Aufschwung der aktiven Sterbehilfe. Praktisch überall herrsche eine starke Tendenz, die Euthanasie zu legalisieren, kritisierte der Pontifex.

Doch selbst Menschen, die an chronischen, schweren Krankheiten leiden, oder im Endstadium einer Krankheiten sind, bedürfen vielmehr der richtigen Begleitung, betonte Franziskus.

In einem Interview mit dem katholischen Fernsehsender EWTN.TV über Sterbehilfe sagte Professor Theo Boer, Mitglied der niederländischen Ethikkommission, bereits im Jahr 2015, dass in den Niederlanden mittlerweile 1 von 25 Todesfällen durch ärztliche Sterbehilfe verursacht wurden. Er beschrieb auch die weiteren Konsequenzen und warnte: Die Sterbehilfe könnte zu einer "bevorzugten Variante" werden.

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