27. August 2024
Die meisten Diözesen in Deutschland bieten eine spezielle sogenannte Queer-Pastoral an, wie CNA Deutsch am Montag berichtete. Auf den Internetseiten der Bistümer wird das Thema sehr unterschiedlich dargestellt – teils in augenscheinlichem Kontrast zur Lehre der Weltkirche, wie die nachfolgende Analyse zeigt.
Das Bistum Limburg berichtet aktuell: „Menschen, die nach einer kirchlichen Eheschließung noch einmal geheiratet haben, ebenso wie Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft miteinander leben, sind laut eines Beschluss des Synodalen Weges künftig dazu eingeladen, ihre Liebe segnen zu lassen. Für diese Segensfeiern werden derzeit offizielle Formate entwickelt. In der Pfarrei Sankt Bonifatius gibt es schon seit längerer Zeit gute Erfahrung mit Segensfeiern, berichtet Pfarrer Werner Otto. Dort sind Paare schon jetzt willkommen, sich für eine solche Feier anzumelden. Die Mitglieder des Seelsorgeteams der Pfarrei stehen für ein Vorgespräch zur Verfügung, Ansprechpartner sind Pfarrer Werner Otto und Pastoralreferentin Lilian Wykipil.“
Was hier ganz nachvollziehbar klingt, scheint tatsächlich im Gegensatz zum katholischen Glauben zu stehen, wie ihn die römisch-katholische Kirche weltweit verbindlich vertritt. In einer Erklärung des Glaubensdikasteriums über Segnungen vom 18. Dezember 2023 mit dem Titel Fiducia Supplicans hat der Vatikan eindeutig festgelegt, unter welchen Bedingungen Segnungen bei Paaren in irregulären Beziehungen stattfinden können und welche Situationen dies unmöglich machen, um Ähnlichkeiten mit einer Eheschließung zu verhindern.
Zum Beispiel legt Fiducia Supplicans fest: „Deshalb soll man die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen, aber man sollte auch nicht die Nähe der Kirche zu jeder Situation verhindern oder verbieten. […] In jedem Fall, gerade um jedwede Form von Verwirrung oder Skandal zu vermeiden, wenn ein solches Segensgebet von einem Paar in einer irregulären Situation erbeten wird und dies außerhalb der von den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Formulare geschieht, wird ein solcher Segen niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier oder sonst in irgendeiner Verbindung damit erteilt werden können. Dies gilt auch für die Kleidung, die Gesten und die Worte, die Ausdruck für eine Ehe sind. Dasselbe gilt, wenn die Segnung von einem gleichgeschlechtlichen Paar erbeten wird. Ein solcher Segen kann stattdessen in anderen Kontexten seinen Platz finden, etwa beim Besuch eines Heiligtums, bei einer Begegnung mit einem Priester, bei einem Gebet, das in einer Gruppe oder während einer Pilgerreise gesprochen wird.“
In einer Pressemitteilung des Glaubensdikasteriums vom 4. Januar 2024 wurden dazu Erläuterungen hinzugefügt: „In deutlicher Unterscheidung zu liturgischen bzw. rituellen Segnungen sollen ‚Segnungen aus pastoraler Fürsorge‘ vor allem sehr kurz sein (vgl. Nr. 28). Es handelt sich um Segnungen von einer Dauer weniger Sekunden, ohne Ritual und ohne Benediktionale. […] Diese nicht ritualisierte Form der Segnung erhebt in ihrer Einfachheit und Kürze nicht den Anspruch das zu rechtfertigen, was moralisch nicht vertretbar ist. Ganz offensichtlich handelt es sich nicht um eine Eheschließung, aber auch nicht um eine „Approbation“ oder Ratifizierung von irgendetwas. […] Es ist eine Angelegenheit von 10 oder 15 Sekunden.“
Wie lassen sich die vatikanischen Erklärungen, die verbindlich sind, mit dem Bericht auf der Homepage des Bistums Limburg vereinbaren? Die Thematik ist deshalb interessant, weil auf die Lehre der katholischen Kirche, die im Katechismus und in den erwähnten Erklärungen des Vatikans enthalten ist, auf der Internetseite des Bistums Limburg in diesem Zusammenhang nicht hingewiesen wird.
Allerdings findet sich an anderer Stelle ein Bericht auf der Webseite des Bistums Limburg: „Als Beauftragte für die LSBTI-Pastoral im Bistum Limburg freuen wir uns, dass die Bitte um Segen, die von einer Stadtkirchenklausur in Frankfurt angestoßen und in einem längeren Bistums-Prozess diskutiert wurde, nun endlich auch in Rom gehört und aufgenommen wurde“, heißt es dort. Dies wirft erneut die Frage auf, wie die römische Erklärung interpretiert wird. Ein Hinweis auf den Original-Wortlaut aus Rom ist auch dort nicht zu finden.
Unter allen 21 Internetseiten von Bistümern, die intensiv über ihre Queer-Pastoral berichten, weist tatsächlich nur das Erzbistum Köln in diesem Zusammenhang auf die vatikanische Erklärung Fiducia Supplicans hin. In seinem Nachrichtenarchiv ist ein Link zu dieser Erklärung auch auf der Homepage des Bistums Erfurt zu finden.
Hier finden Sie einen Überblick über die Berichterstattung zur Queer-Pastoral der deutschen Diözesen auf den je eigenen Internetseiten:
Das Bistum Aachen weist auf die (privat organisierte) AG Queer im Bistum Aachen (QuiBA) hin, ebenso auf die Initiative „#OutInChurch – Für eine Kirche ohne Angst“, und berichtet über die erstmalige Beteiligung beim Christopher Street Day in Aachen.
Das Bistum Augsburg beschränkt sich darauf, die für „queersensible Pastoral“ zuständige Ansprechperson vorzustellen. So macht es auch das Erzbistum Berlin, das allerdings über 19 regional tätige Ansprechpersonen verfügt.
Das Bistum Dresden-Meißen verfügt in der Rubrik „Queere Vielfalt“ über drei Kategorien: Grundlagen queerer Pastoral, Angebote sowie Adressen, Kontakte und Links.
Das Bistum Essen stellt zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit sein neues „Netzwerk Queer“ vor, ebenso die beiden Ansprechpersonen, die beim Bistum Essen arbeiten. Das „Netzwerk Queer“ verfügt über einen eigenen Bereich auf der Webseite mit Hinweisen zur Initiative #OutInChurch, zum Synodalen Weg, zum kirchlichen Arbeitsrecht und zum Trauteam des Bistums Essen, das „gerne alle Paare, die Gottes Segen für ihre Liebe wünschen“, unterstützt. Dazu heißt es: „Gerne gestalten wir mit Ihnen gemeinsam eine persönliche Segensfeier.“ Die Homepage listet Kooperationspartner auf, beschreibt die überdiözesane Vernetzung in der Arbeitsgemeinschaft der LSBTI*-Beauftragten* und Verbänden in den Deutschen Diözesen (AG LSBTI*), bietet Material zum Download an, weist auf Veranstaltungen hin und stellt die 19 Mitglieder des Bistums-Netzwerkes Queer vor.
Das Erzbistum Freiburg weist auf Angebote und Ansprechpersonen hin und stellt Dateien zur Verfügung, außerdem arbeitet es in der Rubrik Aktuelles weitere Themen auf, darunter auch eine Stellungnahme zur Verlautbarung aus dem Vatikan zu Segnungen: „Nach der Freude kommt die Ernüchterung.“ Darin enthalten ist ein Link zur Erklärung Fiducia Supplicans und zur Pressemitteilung des Glaubensdikasteriums vom 4. Januar.
Das Erzbistum Hamburg erwähnt zum Thema Queer-Pastoral nur eine Ankündigung einer zurückliegenden Veranstaltung.
Auf der Webseite des Bistums Hildesheim lassen sich zwei Beiträge finden: ein Plädoyer von Bischof Heiner Wilmer gemeinsam mit dem Diözesanbeauftragten für das seelsorgliche Gespräch mit Homosexuellen und Menschen anderer sexueller Orientierung (LGBTQ), Pater Hans-Albert Gunk OP, zur Unterstützung im Bistum Hildesheim für queere Menschen, sowie eine Veranstaltungsankündigung.
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Wer die Seite des Bistum Limburg öffnet, kann mit einem Blick gleichzeitig 30 Beiträge zum Thema Queer-Pastoral finden, jeder davon mit Illustration, Überschrift und Vorspann attraktiv angekündigt, darunter das anfangs zitierte Beispiel. Die queere Jugendarbeit im Bistum Limburg hat eine eigene Internetseite.
Das Bistum Magdeburg verfügt über einen kompakten Web-Auftritt für die Queer-Pastoral. Anders im Bistum Mainz, das Ansprechpersonen und einen umfangreichen Fundus an Informationen bietet. Dabei fällt auf, dass G*TT etwas ungewöhnlich buchstabiert wird. Im Erzbistum München und Freising wird von der Regenbogen-Pastoral gesprochen.
Seit 25 Jahren gibt es bereits eine „Queergemeinde“ im Bistum Münster. Die Berichterstattung über Queer-Pastoral konzentriert sich auf deren Homepage. Der Arbeitskreis „kreuz und queer“ im Bistum Osnabrück wird einerseits beschrieben und mit Ansprechpersonen genannt. Weitere Informationen gibt es auf einer anderen Seite des Bistums.
Seit über zwei Jahren gibt es den diözesanen Arbeitskreis Queersensible Pastoral im Bereich Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates im Erzbistum Paderborn. Dessen Mitglieder werden umfangreich vorgestellt.
Das Bistum Passau stellt seine Queer-Pastoral auf einer Seite mit zwei Ansprechpersonen sowie vier Unterrubriken vor. Dabei geht es um Veranstaltungen, Angebote, Spiritualität und Impulse.
Beim Bistum Regensburg ist das Thema auf der Internetseite entweder schwer zu finden oder nicht vorhanden. Das Bistum Rottenburg-Stuttgart stellt Ursula Wollasch vor als unabhängige Ansprechpartnerin für transsexuelle Menschen und für alle, die sich der Queer-Community zugehörig fühlen. Ein ähnlicher Beitrag erscheint ein zweites Mal auf dieser Internetseite. Im Bistum ist sogar von einem Schutzpatron für queere Menschen die Rede.
Relativ umfangreich ist der Auftritt der Queer-Pastoral auf der Homepage des Bistums Speyer. Auf der Seite „Verschiedenheit wertschätzen – Kirche in Kontakt mit queeren Menschen LSBTI*“ werden vier Untermenüs angeboten: Kontakt, Aktuelles, Stellungnahmen und Materialien. Offen ist die Frage, ob eine Segensfeier, die auf der Homepage des Bistums Speyer angekündigt wird, mit den Bestimmungen der Weltkirche vereinbar ist.
Umfangreich ist auch der Internet-Auftritt der Queer-Seelsorge im Bistum Trier. Eine zweistellige Anzahl an Nachrichten zum Thema „queer“ erwartet die Besucher. Dazu gehört auch ein Bericht des Arbeitskreises „Queer im Bistum Trier“ über die Mitwirkung bei der diesjährigen Pride-Veranstaltung mit rund 1.500 Teilnehmern am 27. Juli in der Trierer Innenstadt. Schon zum zweiten Mal beteiligte sich der Arbeitskreis am Trierer Christopher-Street-Day.
Die „Queersensible Pastoral – LGBTIQ+ im Bistum Würzburg“ kommt ausführlich auf der Webseite der Diözese Würzburg zu Wort. Es gibt sechs Untermenüs. Neun Ansprechpersonen werden dort aufgelistet. Darunter befindet sich Pfarrer Burkhard Hose, der sich als Aktivist der Initiative OutInChurch einen Namen gemacht hat. In deren Manifest ist das Bekenntnis enthalten: „Wir identifizieren uns unter anderem als lesbisch, schwul, bi, trans*, inter, queer und non-binär.“
Am gestrigen Montag erschien der erste Teil zur sogenannten queeren Pastoral in den deutschen Bistümern und beschäftige sich mit den Planstellen für Beauftrage für „queere Pastoral“ auf Bistumsebene. Ein dritter Teil wird sich am Mittwoch mit dem Engagement der Bistümer für den Lebensschutz befassen.
Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.