Die polnische Bischofskonferenz hat erklärt, dass "weitere Nachforschungen in den Archiven" erforderlich sind, um einen neuen Vertuschungsvorwurf gegen Johannes Paul II. zu prüfen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 17. Januar entschieden, dass Russland die Menschenrechte von drei homosexuellen Paaren verletzt hat, weil die Regierung diese Verbindungen nach russischem Recht nicht offiziell anerkannt hat.