Orán - Mittwoch, 8. Juni 2022, 8:31 Uhr.
Kloster statt Gefängnis? Der Anwalt von Bischof Gustavo Zanchetta, der in Argentinien wegen sexuellen Missbrauchs ihm unterstellter Männer zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, hat "wegen des Bluthochdrucks" seines Mandanten die Verbüßung der Strafe unter Hausarrest in einem örtlichen Kloster beantragt.
Dort könne sich Zanchetta von einem "Privatarzt" für seinen Blutdruck behandeln lassen.
Im März dieses Jahres hatte die argentinische Justiz den von Papst Franziskus 2013 eingesetzten Bischof von Oran des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden. Zanchetta wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Seitdem haben Opfer des Kirchenmannes erzählt, wie Zanchetta junge Männer gefügig machte und dann missbrauchte.
Der Anwalt Zanchettas, Darío Palmier, strebt nun an, seinen Mandanten verlegen zu lassen: Zanchetta soll nicht weiter in der "Unidad Cancelaria 3" – Gefängniseinheit 3 – einsitzen, sondern lieber ins Kloster Nuestra Señora del Valle (Unsere Liebe Frau vom Tal) dürfen.
Dieses Kloster ist eine Einrichtung der Konzeptionistinnen, auch bekannt als Schwestern des Ordens der Unbefleckten Empfängnis (Ordo Immaculatae Conceptionis, O.I.C.).
Laut Berichten des argentinischen Radiosenders Radio Ciudad Online wurde Zanchetta vergangene Woche bereits in eine Privatklinik überführt, nachdem ihn ein öffentliches Krankenhaus zurück ins Gefängnis geschickt hatte.
"Kürzlich musste er sich wegen Bluthochdruck persönlich beraten lassen (...), eine Krankheit, die mit seinem Venensystem zusammenhängt, sie wurde in Rom diagnostiziert", gab sein Anwalt auf Anfrage zu Protokoll.
"Es ist so, dass medizinische Untersuchungen zu seinem Blutdruck erforderlich sind, sein Gesundheitszustand hat sich im Gefängnis verschlechtert" – und er fügte hinzu "diese medizinischen Untersuchungen dauern sehr lange."
Warum die Messung des Blutdrucks lange dauert, und warum sein Mandant mehrfach verlegt wurde, ist unklar.
Bischof Zanchetta wurde zuerst "wegen Bluthochdruck" ins Krankenhaus San Vicente de Paul gebracht. Doch von dort wurde er ins Gefängnis zurückgebracht; daraufhin ließ sich der Kirchenmann in eine Privatklinik bringen.
Der Anwalt sagte, er habe einen Hausarrest statt Gefängnis beantragt, damit Zanchetta sich von einem "Privatarzt" behandeln lassen kann.
Nun muss die Zweite Kammer des Gerichts von Oran, bestehend aus den Richtern María Laura Toledo Zamora, Raúl Fernando López und Héctor Fabián Fayos, über diesen Antrag befinden. Es handelt sich um dieselben Richter, die den Bischof im März zu einer Gefängnisstrafe verurteilt haben.
Papst Franziskus hatte den plötzlichen Rücktritt Zanchettas vom Amt des Bischofs von Oran am 31. Juli 2017 angenommen.
Auch damals wurden zuerst "gesundheitliche Probleme" als Grund angegeben. Tatsächlich verschwand Zanchetta jedoch nach Spanien, nachdem er mehrfach sexueller Übergriffe, finanzieller Misswirtschaft und anderer Straftaten beschuldigt worden war.
Im Mai 2019 räumte der Papst gegenüber der Journalistin Valentina Alazraki Kritik an seinem Umgang mit Zanchetta ein, den er erst monatelang in Spanien zu einer angeblichen "Therapie" und dann auf einem eigens geschaffenen Posten in den Vatikan gebracht hatte.
Ausgerechnet den auch finanzieller Misswirtschaft beschuldigten Zanchetta machte Papst Franziskus zudem im Dezember 2017 zu einem "Assessor" der Güterverwaltung des Heiligen Stuhls (Administratio Patrimonii Sedis Apostolicae, kurz APSA).
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Auf diesem Posten sass Zanchetta bis Oktober 2021. Bislang hat der Vatikan sich nicht zur Verurteilung geäußert.
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