Bistum Rottenburg-Stuttgart erlaubt Gemeinde- und Pastoralreferenten die Taufspendung

Bischof Gebhard Fürst
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In Zukunft wird es männlichen und weiblichen Gemeindereferenten im Bistum Rottenburg-Stuttgart erlaubt sein, regulär die Taufe zu spenden. Ein entsprechendes Dekret von Bischof Gebhard Fürst tritt zum 1. November in Kraft.

„Der Ortsbischof einer Diözese hat vom Kirchenrecht her die Möglichkeit, die Taufspendung an Frauen und Männer zu übertragen, die nicht das Weiheamt innehaben“, sagte Weihbischof Matthäus Karrer am Donnerstag. „Motivation des Bischofs war, um der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche willen alles zu tun, was in seiner Macht steht, diese Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.“

Laut Kirchenrecht sind Bischöfe, Priester und Diakone ordentliche Spender der Taufe (can. 861). Nur wenn ein solcher „nicht anwesend oder verhindert“ ist, „so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist“.

In der Pressemitteilung vom Donnerstag gab die Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht an, inwiefern diese kirchenrechtliche Bestimmung erfüllt ist.

Stattdessen hieß es: „Ab November und bis Ostern beraten und entscheiden die Kirchengemeinde- und Pastoralräte vor Ort und treffen eine bindende pastorale Grundsatzentscheidung. In den hauptamtlichen Teams in den Seelsorgeeinheiten, den sogenannten Pastoralteams, werden dann die Personen bestimmt, die taufen sollen. 2023 kann pro Seelsorgeeinheit jeweils eine Person die Qualifikation absolvieren, die im Mai beginnt und vor dem Sommer endet. Im Frühherbst 2023 finden dann die Beauftragungen in zentralen Feiern durch die Diözesanleitung statt.“

Die Pressemitteilung zitierte verschiedene Stimmen, die allesamt auf das Thema Geschlechtergerechtigkeit anspielten, nicht aber auf die im Kirchenrecht erwähnten Voraussetzungen.

Ursula Renner, Gemeindereferentin und Vertreterin der Berufsverbände der Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten im Bistum, sagte etwa: „Wenn nun Frauen und Männer mit unterschiedlichen Lebenshintergründen die Taufe spenden dürfen und so die unverbrüchliche Liebe Gottes zu uns Menschen zusprechen, wird die Kirche ein Stück authentischer.“

Außerdem sei der Schritt „verbunden mit der Hoffnung, dass weitere Schritte im Bereich der Sakramentenspendung folgen werden“.

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Der Sprecher des Diözesanrats, Johannes Warmbrunn, sagte: „Teilhabe verstehen wir als ein wirksames Mitgestalten der Weiterentwicklung unserer Kirche, in der es niemals einen Stillstand geben kann und geben wird. In unserer Diözese gelingt dies seit über fünf Jahrzehnten in guter Weise. Die Taufspendung durch Laien sehen wir dabei als weiteren Meilenstein.“

Seine Diözesanrats-Kollegin Veronika Rais-Wehrstein betonte: „Unser Anliegen ist mehr Partizipation und Geschlechtergerechtigkeit – Partizipation als echte Beteiligung, nicht nur Teilnahme, sondern Teilhabe. Die Taufspendung durch Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten zeigt uns: Konkrete Reformen vor Ort sind heute schon möglich. Sie führen zu mehr Vielfalt, Mitbestimmung, Gleichberechtigung und lassen uns bei den Menschen sein.“

Im März hatte das Bistum Essen als erste Diözese in Deutschland die Beauftragung von 17 Frauen und einem Mann – allesamt Laien – als reguläre Taufspender vorgenommen.

Damals begründete Theresa Kohlmeyer, die Leiterin der Abteilung Glaube, Liturgie und Kultur im Bistum, den Schritt noch mit einem Verweis auf „weniger Priester als früher“, erwähnte aber auch „ein hohes Bedürfnis der Tauffamilien nach einer möglichst individuellen Begleitung und Gottesdienst-Gestaltung“.

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