Klerus-Dikasterium: Churer Priesterrat ist kirchenrechtlich illegitim

Blick auf Chur in der Schweiz
gemeinfrei

Das Dikasterium für den Klerus hat bestätigt, dass der Churer Priesterrat aufgrund der von Bischof Joseph Bonnemain approbierten Statuten kirchenrechtlich illegitim ist. Die vom Priesterrat in den letzten zwei Jahren beschlossenen Texte und Maßnahmen sind daher möglicherweise auch ungültig.

Zuvor hatten mehrere Priester aus dem Bistum beim Vatikan einen sogenannten hierarchischen Rekurs, also eine Beschwerde, eingelegt.

„Nach der Feststellung seiner Zuständigkeit nimmt dieses Dikasterium den hierarchischen Rekurs der Beschwerdeführer an und widerruft die Genehmigung der Statuten des Priesterrates des Bistums Chur vom 1. Dezember 2021“, so das Klerus-Dikasterium in dem CNA Deutsch vorliegenden Schreiben. „Es beauftragt den Diözesanbischof, neue Statuten zu erlassen, die den kanonischen Vorgaben entsprechen.“

Die nun als ungültig erklärten Statuten sahen vor, dass nur zwei von 30 Priestern im Priesterrat direkt von ihren Mitbrüdern gewählt werden. Gleichzeitig waren die 16 Dekane der Diözese kraft ihres Amtes automatisch Teil des Priesterrats. Die Dekane aber werden nicht nur von den Priestern des jeweiligen Dekanats gewählt, sondern auch von Laien und Diakonen – die teilweise sogar die Mehrheit der wahlberechtigen Personen in den Dekanaten stellen.

Das Kirchenrecht (can. 497 bzw. 498) sieht vor, dass die Mitglieder des Priesterrats wenigstens etwa zur Hälfte frei von den Priestern selbst zu wählen sind.

Ein Problem sei auch die absolute Mehrheit der Dekane im Priesterrat gewesen, denn so sei nicht die gesamte Priesterschaft der Diözese abgebildet, etwa diejenigen Geistlichen, die im Ruhestand sind, kritisierten die Beschwerdeführer.

Nun ist die Frage, ob die Beschlüsse des Priesterrats aus den letzten zwei Jahren weiterhin gültig sind, darunter etwa der umstrittene Verhaltenskodex, gegen den zahlreiche Priester protestiert hatten, weil er ihrer Ansicht nach gleich mehrere problematische Stellen enthalte, durch die „der Glaubens- und Sittenlehre ein Maulkorb umgehängt würde“, wie es in einer Stellungnahme vom April 2022 hieß.

Weitere möglicherweise ungültige Beschlüsse umfassen die pastorale Planung, die Bezeichnung von Pastoralassistenten als „Seelsorger“ sowie das Themengebiet der Synodalität.

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