Redaktion - Montag, 18. März 2024, 11:00 Uhr.
Mehrere französische Bischöfe haben in dieser Woche den jüngsten Vorschlag der französischen Regierung zur Legalisierung der Beihilfe zum Suizid scharf verurteilt.
Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigte letzte Woche an, dass das französische Parlament im Mai einen Vorschlag zur Legalisierung der „Sterbehilfe“ im ganzen Land prüfen werde. In einem Interview mit der katholischen Zeitung La Croix bezeichnete Macron die Maßnahme als „ein Gesetz der Brüderlichkeit“, das „die Autonomie des Individuums mit der Solidarität der Nation in Einklang bringt“.
Das Gesetz „eröffnet die Möglichkeit, unter bestimmten strengen Bedingungen um Hilfe beim Sterben zu bitten“, so der Präsident.
Der Erzbischof von Reims, Éric de Moulins-Beaufort, verurteilte den Vorschlag des Präsidenten in einem Interview mit La Croix.
„Einen Text, der sowohl der Euthanasie als auch der Sterbehilfe Tür und Tor öffnet, ein ‚Gesetz der Brüderlichkeit‘ zu nennen, ist eine Täuschung“, sagte der Erzbischof gegenüber La Croix. „Ein solches Gesetz, wie auch immer es gemeint sein mag, wird unser gesamtes Gesundheitssystem auf den Tod als Lösung ausrichten.“
Auch der Erzbischof von Tours, Vincent Jordy, kritisierte Macrons Beschreibung des Gesetzesvorschlags und argumentierte, Brüderlichkeit „bedeutet, sich um andere zu kümmern, sie bis zum Ende zu unterstützen, besonders wenn sie schwach und zerbrechlich sind“.
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Gegenüber der katholischen Wochenzeitung Famille Chrétienne erklärte der Bischof, dass „trotz der Verwendung einer Terminologie, die die Begriffe Euthanasie und Sterbehilfe vermeidet“, der Vorschlag die Gefahr berge, diese Praktiken einzuführen.
In einer auf X veröffentlichten Erklärung warnte der Erzbischof von Lille, Laurent Le Boulc'h, dass der assistierte Suizid den Tod von Menschen beschleunigen könnte, die sich als Last für andere empfinden.
„Besteht nicht die Gefahr, dass der depressive Charakter unserer Gesellschaft durch den Verlust der Hoffnung verstärkt wird?“, schrieb er. „Riskiert er nicht, so viele Menschen zu schwächen, die sich als unerträgliche Last für ihre Umgebung empfinden?“
Bei der Beschreibung des Vorschlags sagte Macron, dass Menschen, die einen assistierten Suizid wünschten, „in der Lage sein müssen, voll urteilsfähig zu sein“, bevor sie ihn durchführen könnten.
Patienten „mit psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Erkrankungen, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen, wie zum Beispiel Alzheimer“, würde keine Hilfe bei der Selbsttötung angeboten, sagte er.
Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.