Dresden - Donnerstag, 23. Mai 2024, 9:00 Uhr.
Anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 erlassen worden war, hat Bischof Heinrich Timmerevers erklärt, die Schöpfer dieser Verfassung hätten „vor dem Hintergrund unserer Geschichte ein festes Fundament geschaffen, das Christentum und Aufklärung, Glaube und Vernunft verbindet“.
„Der 75. Geburtstag des Grundgesetzes lässt mich dankbar auf dieses gemeinsame Fundament unseres Zusammenlebens blicken“, so der Bischof von Dresden-Meißen. „Fast 35 Jahre nach dem Ende der deutsch-deutschen Teilung erlebe ich das Grundgesetz mehr denn je als eine tragfähige Grundlage, um den Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft zu begegnen.“
Es gelte darüber nachzudenken, „auf welche Weise“ man das Grundgesetz „mit Leben füllen“ könne: „Für mich als Christen gehört dazu auch, das Bewusstsein für die Frage wachzuhalten, wem gegenüber wir unser Handeln im Letzten zu verantworten haben.“
„Die Unantastbarkeit der Würde am Anfang unserer Verfassung darf keine historische Erzählung werden“, forderte Timmerevers. „Die Unantastbarkeit der Würde aller will ins Jetzt übersetzt werden.“
„Wer Migration steuern will, darf vor lauter Ordnungswillen die Humanität nicht vergessen“, so der Bischof weiter. „Wer Waffen liefert, muss den Frieden suchen wollen. Und wer die Selbstbestimmungsmöglichkeiten am Anfang und am Ende des Lebens liberalisiert, muss auch die Würde derer im Blick behalten, die nicht selbst für sich einstehen können.“
„Lasst uns jede Entscheidung in Freiheit so treffen, dass sie vor den Schwächsten bestehen kann“, lautete eine weitere Forderung des Dresdner Bischofs. „Würde zu kontingentieren oder sie an eine graduelle Lebensfähigkeit zu binden, konterkariert sie. Aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes ist uns die Würde von Gott gegeben und ist nicht von menschlichem Ermessen abhängig.“
Wie bei fast jeder öffentlichen Äußerung der letzten Monate aus dem kirchlichen Raum, die sich im weitesten Sinne mit Politik beschäftigt, fehlte auch bei Timmerevers nicht der Aufruf, die Programme der einzelnen Parteien „unter dem Aspekt der Menschenwürde zu betrachten. Wer tritt in welcher Weise für die Würde des Menschen und das Recht auf Leben ein? Wird dies exklusiv nur einigen zugesprochen oder gilt die Menschenwürde für alle?“