Redaktion - Dienstag, 18. Juni 2024, 11:00 Uhr.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben am Montag über das Mitte Mai veröffentlichte Manifest „Kirchen sind Gemeingüter“ gesagt, es handle sich um einen „wichtigen Impuls“.
In dem von zahlreichen Persönlichkeiten aus Kultur, Gesellschaft und Kirche unterzeichneten Text heißt es: „Kirchen und ihre Ausstattungen gehören zu den wichtigsten Zeugnissen des Kulturerbes in Europa. Doch die christlichen Gemeinschaften sehen sich zunehmend nicht mehr in der Lage, diesen wertvollen Bestand zu erhalten. Immer weniger Gläubige nutzen die Räume, die Kirchensteuereinnahmen sinken, immer mehr Bauten werden außer Gebrauch gestellt oder gar abgerissen.“
„Kirchenräume sind jedoch Common Spaces – viele Menschen haben oft über Jahrhunderte zu diesem Gemeingut beigetragen“, so das Manifest weiter. „Wer diese Bauten heute allein privatwirtschaftlich als Immobilien betrachtet, beraubt die Communitas. Staat und Gesellschaft können und dürfen sich ihrer historisch begründeten Verantwortung für dieses kulturelle Erbe nicht entziehen. Deshalb rufen wir dazu auf, der neuen Lage mit neuen Formen der Trägerschaft zu begegnen: mit einer Stiftung oder Stiftungslandschaft für Kirchenbauten und deren Ausstattungen.“
DBK und EKD erklärten nun, man sehe „einen Gewinn in einer Beteiligung anderer gesellschaftlicher Akteure an den Fragen des Erhalts und der Pflege dieser besonderen Bauten, deren rein kirchliche Nutzung vielfach und zunehmend infrage steht. Dauerhafter Erhalt und Pflege dieser zur Diskussion stehenden Kirchengebäude sind jetzt und in Zukunft die Grundlage für jedwede Nutzung – liturgisch, kulturell, sozial, vielfältig. Ziel sollte die Entwicklung von – auch finanziell – tragfähigen Konzepten für den Umgang mit diesen kirchlichen Gebäuden und Baudenkmalen sein.“
Man sei sich „mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Manifests in dem zentralen Anliegen einig: Kirchengebäude sollen gemeinsam für die Gesellschaft und für die Nachwelt in lebendiger Nutzung erhalten werden. Gleichwohl gibt es aus kirchlicher Sicht Nachfragen und Anmerkungen.“
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„Im Eigentum vornehmlich der örtlichen Kirchengemeinden stehen aktuell rund 42.000 Kirchengebäude, ein Großteil davon Baudenkmale, die von den Kirchen alleine dauerhaft nicht er- und unterhalten werden können“, riefen DBK und EKD in Erinnerung.
„Die dem Manifest zugrunde liegenden Forderungen lesen wir als Appell an die Politik und gesellschaftliche Gruppen, sich mit den Kirchen auf geeignete Formate der Partizipation zu verständigen, damit die angesprochenen Aspekte unter Berücksichtigung der Rechtslage sachlich und mit Augenmaß weiterentwickelt werden“, hieß es. „Viele bestehende Initiativen im gesamten Bundesgebiet zeigen, dass die geforderte gemeinsame Anstrengung zum Erhalt und zur Nutzung der Kirchen vor allem auf Ortsebene bereits gelebt wird – zugleich besteht hier noch großes Potenzial.“
„In den Entwicklungsprozessen für Kirchengebäude ergeben sich viele Chancen, aber auch einige Herausforderungen“, führten DBK und EKD aus. „Zu diesen zählen neben den besonderen Bauformen und -konstruktionen beispielsweise auch die Anforderungen der Bautechnik, des Klimaschutzes, des Brandschutzes und weitere wichtige Belange wie der Denkmalschutz. Diese Anforderungen gegen- und miteinander abzuwägen braucht Zeit und die richtigen Partner auf beiden Seiten, damit alternative und erweiterte Nutzungen möglich werden.“
Zum Thema Finanzierung zeigte sich die Erklärung vorsichtig: „Die kirchlichen Eigentümerinnen und Eigentümer haben in jahrhundertelangem Engagement wirkungsvolle personelle, rechtliche und finanzielle Strukturen geschaffen. Tatsächlich stellt sich die Frage, in welchem Maße die Kirchen angesichts schwindender Finanzkraft und schwindender personeller Möglichkeiten diese Leistungen künftig weiter erbringen können.“