Belgisches Gericht: Nicht-Zulassung von Frau zu Diakonen-Ausbildung ist „Diskriminierung“

Die Kathedrale von Brüssel
Diana Nieuwold / http://www.kerkfotografie.be

Ein belgisches Gericht hat entschieden, die Nicht-Zulassung einer Frau zur Diakonen-Ausbildung in der Erzdiözese Mecheln-Brüssel sei „Diskriminierung“. Sowohl der gegenwärtige Erzbischof Luc Terlinden als auch dessen Vorgänger, Jozef De Kesel, hatten die Frau abgewiesen, weil das Weiheamt in seinen drei Stufen – Diakon, Priester, Bischof – nach dem Vorbild Jesu nur Männern offensteht.

Terlinden und De Kesel räumten ein, sie hätten der Frau „die Teilnahme an der Diakonen-Ausbildung verweigert [...], weil sie eine Frau war“, berichtete die Zeitung Het Laatste Nieuws am Montag, auch wenn sie damit lediglich die überlieferte katholische Lehre vertraten.

„Dafür wurden die beiden Erzbischöfe nun zu einer gemeinsamen Schadensersatzzahlung von 3.000 Euro verurteilt“, so die Zeitung. „Mit diesem Urteil trifft das Gericht keine Aussagen darüber, wer an der Diakonen-Ausbildung teilnehmen kann und wer ernannt werden kann.“

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Ein Sprecher des Gerichts erklärte, man sei „in diesem Fall nur eingeschränkt zuständig. Wir können wegen der Trennung von Kirche und Staat nicht über kirchliches Recht entscheiden. Es würde daher gegen die Religionsfreiheit verstoßen.“

Die Frau, die gegen die beiden Erzbischöfe geklagt hatte, triumphierte angesichts der Behauptung des Gerichts, es liege „Diskriminierung“ vor: „Es ist das erste Mal, dass ein Richter schwarz auf weiß entschieden hat, dass die Kirche sich der Diskriminierung schuldig gemacht hat, indem sie Menschen allein aufgrund ihres Geschlechts keinen Zugang zur Ausbildung gewährt hat.“