Redaktion - Mittwoch, 17. Juli 2024, 9:00 Uhr.
Der Abtpräses der Benediktinerkongregation von St. Ottilien, Jeremias Schröder, hat die „häufigen Zwischenrufe pensionierter Bischöfe“ kritisiert und eingeladen, sich zu fragen: „Würde es der Kirche helfen, auch einmal über das Bischofsamt neu nachzudenken?“
Schröder ist der ehemalige Erzabt von St. Ottilien im Bistum Augsburg. Er hatte das Amt von 2000 bis 2012 inne. Seit 2000 ist er auch Abtpräses der gesamten Kongregation von St. Ottilien, die das monastische Leben mit der Missionsarbeit verbindet.
„Die häufigen Zwischenrufe pensionierter Bischöfe – das geht von emeritierten Kardinälen bis hin zu Weihbischöfen, und kulminiert in der Clown-Show des ehemaligen Nuntius Viganó – werden gerne mit dem Hinweis auf eine angebliche Verantwortung als Nachfolger der Apostel garniert“, schrieb Abt Jeremias in einem Beitrag für Communio am Dienstag. „Man darf sich aber schon fragen, ob jemand, der allenfalls für eine bayerische Dorfpfarrei Verantwortung getragen hat, wirklich dem Rest der Welt erklären muss, wo’s lang geht.“
„Bei einer allfälligen Neukalibrierung des Bischofsamtes wäre es vielleicht sinnvoll, die Rolle und Autorität eines solchen Hirten der Kirche eher an seiner Verantwortung für reale Gemeinden zu messen als an sakramentaler Gnade oder apostolischer Sukzession“, stellte der Abtpräses in den Raum.
Tatsächlich müssen Bischöfe erst seit einigen Jahrzehnten aus Altersgründen von ihrem jeweiligen Amt zurücktreten. Zuvor blieb ein Bischof bis zu seinem Tod im Amt. Analog gilt dies für Weihbischöfe, die allerdings nicht einer real existierenden Diözese vorstehen, sondern den Titel eines untergegangenen Bistums weiterführen, um so anzudeuten, dass das Bischofsamt auch hier auf eine Leitungsfunktion zurückgeht.
Abt Jeremias verwies auf die mönchische Praxis, die allerdings mit dem Bischofsamt nicht vergleichbar ist: „Im Hoch- und Spätmittelalter gab es häufig Kommendataräbte, die selbst keine Mönche waren, aber Anspruch auf die äbtlichen Einkünfte hatten. Um dem zu begegnen, wurde ab dem 15. Jahrhundert in Italien und anderswo eine befristete Wahl der Äbte durchgesetzt, manchmal sogar alljährlich. Der romantische Neuaufbruch im 19. Jahrhundert bevorzugte wieder das lebenslange Abbatiat. Bei körperlicher oder geistiger Gebrechlichkeit des Amtsinhabers behalf man sich mit Koadjutoren. In den letzten Jahrzehnten hat sich dagegen bei vielen Benediktinern wieder eine Befristung der Amtszeiten durchgesetzt, entweder mit einer Altersgrenze oder mit einer Wahl, die von vornherein nur auf 6, 8 oder 12 Jahre erfolgt.“
Vor diesem Hintergrund sei in den letzten Jahrzehnte „die Zahl der Altäbte“ merklich angestiegen, „was wiederum Anlass gab, über deren Rolle und Stellung nachzudenken. Früher war der Altabt ein pensionierter Senior-Patriarch, der etliche Privilegien besaß. Heute, da es deren etliche gibt und viele auch schon in jüngerem Alter diesen Status erreichen, kehren sie vielerorts einfach ins Glied der Gemeinschaft zurück.“