Mitglieder von französischer Gemeinschaft wegen „Ausnutzung einer Schwächesituation“ vor Gericht

Pater Bernard von der Ordensgemeinschaft Famille Missionnaire de Notre-Dame (FMND)
Screenshot von YouTube

Der für den 4. Juli angesetzte Prozess gegen die Gemeinschaft Famille Missionnaire de Notre-Dame (FMND), insbesondere gegen ihren Generaloberen, Pater Bernard, ist auf Bestreben der Anwälte der FMND bis auf weiteres vertagt worden, wie die französische Zeitung Ley Dauphiné Libéré berichtete.

Konkret wird den Angeklagten vorgeworfen, zwischen November 2015 und Oktober 2020 fünf Opfer durch „Ausnutzung einer Schwächesituation“ geschädigt zu haben. Es gehe um „finanzielle Belästigungen“, um Gelder zu beschaffen, um „Vermächtnisse von Gütern vor der endgültigen Eingliederung der Mitglieder“ und um Erbschaften, „die in das Vermögen der Gemeinschaft einfließen sollten“.

Das Gerichtsverfahren geht auf einen Bericht der Miviludes, der staatlichen „Beobachtungsstelle gegen Sekten“, zurück, die sich besorgt über „mögliche sektiererische Vergehen“ in dieser 1946 in Saint-Pierre-de-Colombier gegründeten Gemeinschaft geäußert hatte.

Laut dem Bericht der Beobachtungsstelle, der sich auf den Zeitraum von 2018 bis 2020 bezieht, weisen Zeugen auf eine „drastische Einschränkung der Kontakte mit der Außenwelt“ und auf Praktiken hin, die „unstrukturierte junge Erwachsene“ beeinflussen könnten.

Die Anschuldigungen wurden von der FNMD und Pater Bernard zurückgewiesen. In einer Erklärung stellte der Rat der Gemeinschaft die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen in Frage: „Eine der Klägerinnen war nie Mitglied der religiösen Gemeinschaft. Die andere blieb zehn Tage und wurde gebeten, die Gemeinschaft zu verlassen, da sie nicht für das religiöse Leben geeignet sei.“

Eine weitere Klägerin habe nicht verstanden, „dass die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams Versprechen sind, die sie Gott selbst gegeben hat und die sie binden. […] Dies relativiert objektiv ihre Aussagen, die sich zudem untereinander in hohem Maße widersprechen.“

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Die FMND zog auch eine Parallele zwischen diesem Rechtsstreit und der Baustelle eines Gebäudes der Gemeinschaft in Saint-Pierre-de-Colombier, die seit mehreren Monaten stillsteht. Die Überschneidung der beiden Zeitpläne sei unheilvoll, zumal die Gegner des Bauprojekts im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend waren: „Dort wurde der Bau nicht in Frage gestellt. Das zeigt, dass sie nicht so sehr gegen unser Projekt sind, sondern gegen die Famille Missionnaire de Notre-Dame selbst und gegen das Prinzip der Religionsfreiheit, wobei einige aus ihrem Antiklerikalismus keinen Hehl machen.“

Am 18. März untersagte die zuständige Staatsbeamtin weitere Arbeiten am Gebäude und forderte die Gemeinschaft auf, innerhalb von zwölf Monaten einen Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung oder eine zusätzliche Umweltstudie einzureichen.

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Vor der Gesetzesänderung musste den so genannten „Sekten“ nachgewiesen werden, dass sich das Opfer in einer „Ausnutzung einer Schwächesituation“ befand und durch psychologische Techniken dazu gebracht wurde, etwas zu tun, was ihm selbst schaden würde, etwa eine große Spende zu machen.

Nun wurde das Wort „und“ in dem Gesetzesartikel durch „oder“ ersetzt, was bedeutet, dass die Opfer lediglich nachweisen müssen, dass bei ihnen eine „Verschlechterung der psychischen Gesundheit“ eingetreten ist.