Redaktion - Dienstag, 15. Oktober 2024, 11:00 Uhr.
Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – besser bekannt als Katholisches Büro in Berlin – hat angesichts der jüngsten Reformpläne betont, ein „starker“ öffentlich-rechtlicher Rundfunk „ist notwendig“. Kern der von den Bundesländern vorgelegten Pläne ist eine gewisse Reduktion des Angebots besonders auch in den Spartenbereichen.
Über den Rundfunkbeitrag, der in Deutschland nicht freiwillig ist, haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuletzt – für das Jahr 2023 – über neun Milliarden Euro eingenommen. Unabhängige Verlage und Medienhäuser arbeiten mit deutlich niedrigeren Summen, die sie auch selbst erwirtschaften müssen.
Haushalte, die den Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat nicht zahlen wollen, müssen dafür dann eine Geldstrafe zahlen. In der Vergangenheit wurden Personen, die auch die Strafe nicht zahlen wollten, in Beugehaft genommen.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine große Vielfalt von Partner- und Digitalkanälen, die grundsätzlich wertvoll sind“, konstatierte das Katholische Büro am Montag. „Dopplungen und eine unnötige Komplexität des Angebots sind aber zu vermeiden.“
„Für die Wahrnehmung des Auftrags spielen die Bereiche Information / Nachrichten / Ereignisberichterstattung, Bildung und Dokumentation eine herausragende Rolle“, hieß es. „Eine so deutliche Reduktion von vier auf möglicherweise lediglich ein Angebot bedeutete aber einen erheblichen Verlust an Inhalten in diesen für Demokratie und Meinungsbildung wichtigen Bereichen und erscheint als zu weitgehend. Es bedarf mindestens zwei, wenn nicht drei inhaltlich profilierte Angebote in den genannten Bereichen.“
„Auch die angesprochene Überführung von Inhalten von 3sat zu arte könnte einen zu hohen Verlust an Kulturinhalten zur Folge haben, insbesondere dann, wenn – wie bisher – kulturelle Inhalte, auch mit europäischer Perspektive, zu wenig Platz im Hauptprogramm haben“, mahnte das Katholische Büro. Es werde „ausdrücklich befürwortet, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen in den jeweiligen Altersgruppen die Eigenständigkeit von KiKA (Angebot für Kinder bis 13 Jahre) und Funk (Angebot für junge Menschen bis 29 Jahre) erhalten bleiben soll“.
Mit Blick auf den Hörfunk erklärte das Katholische Büro: „Die Erhöhung von Synergieeffekten in den Hörfunkangeboten der ARD ist plausibel. Die geplante Verringerung der beauftragten Anzahl der Hörfunkprogramme wird allerdings eine Reduktion der Regionalität im Programm bewirken.“
Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Internet mit Nachrichten präsent ist, kommentierte das Kathlische Büro mit den Worten: „Crossmedialität gehört zum weltweiten Standard von publizistischen Medienunternehmen. Die – noch in eckigen Klammern – vorgeschlagenen Veränderungen zur Vermeidung von Presseähnlichkeit dürfen nicht dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an Akzeptanz im digitalen Raum verliert. Die Regelungen dürfen seine notwendige Entwicklung in den digitalen Ausspielwegen nicht einschränken.“