Redaktion - Mittwoch, 27. November 2024, 11:00 Uhr.
Die Bischöfe von Mexiko haben klargestellt, dass kein „Maya-Ritus“ genehmigt worden sei. Der Vatikan habe lediglich spezifische liturgische Anpassungen für die indigenen Gemeinschaften in Chiapas genehmigt.
In einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung stellte die mexikanische Bischofskonferenz einige Details zu den kürzlich vom Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung genehmigten Anpassungen des Messordinariums klar.
Am 8. November hatte der Vatikan die „Anpassungen des Messordinariums in spanischer Sprache“ für die ethnischen Gruppen der Tseltal, Tsotsil, Ch’ol, Tojolabal und Zoque in der Diözese San Cristóbal de las Casas im mexikanischen Bundesstaat Chiapas anerkannt und gebilligt.
Laut der Erklärung der Bischofskonferenz wurde „kein ‚Maya-Ritus‘“ gebilligt, ebenso kein „Maya-Altar“ und keine „Abtretung des liturgischen Vorsitzes an Laien“. Damit traten die Bischöfe Interpretationen entgegen, die in den letzten Tagen kursierten.
Die Bischöfe stellten klar, dass „rituelle Tänze während der Feier“ nicht genehmigt wurden, sondern „rhythmisches Körperschwingen“, das von indigenen Gemeinschaften als legitimer kultureller Ausdruck durchgeführt wird.
Die Bischofskonferenz betonte, dass diese Anpassungen „weder einen neuen Ritus noch eine wesentliche Änderung der Struktur der Messe des Römischen Messbuchs darstellen“ und ausschließlich für die genannten indigenen Völker und nicht für andere Gemeinschaften von Gläubigen gelten.
Was hat der Vatikan gebilligt?
Zu den vom Vatikan eingeräumten Befugnissen gehört das Amt des „Vorbeters“, einer in seiner Gemeinschaft anerkannten Person, die bei bestimmten Gebetszeiten als Begleiter fungiert.
Der mexikanischen Bischofskonferenz zufolge lädt der Vorbeter „die Gemeinde zu bestimmten Momenten der Feier zum lauten Gebet ein“, immer auf Einladung des der Messe vorsitzenden Priesters und ohne „zu irgendeinem Zeitpunkt den liturgischen Vorsitz zu übernehmen“.
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Eine weitere genehmigte Änderung ist das „vom Vorbeter moderierte Gebet der Gemeinde“, das zu drei Zeitpunkten stattfindet: „zu Beginn der Messe, nach der Begrüßung“, „während der Fürbitten“ und „in der Danksagung, nach der Kommunion“.
Im letzteren Fall kann das Gebet mit einer von Musik begleiteten Körperbewegung verrichtet werden, die laut der Erklärung „kein ritueller Tanz, sondern ein rhythmisches Wiegen des Körpers“ ist.
Außerdem wurde der „Weihrauchdienst“ genehmigt, der es vom Diözesanbischof beauftragten Laien erlaubt, „den traditionellen Gebrauch des Weihrauchs, der den Gemeinschaften eigen ist“, zu übernehmen.
Kontext der Anpassungen
Der Erklärung zufolge sind diese Anpassungen das Ergebnis „eines sorgfältigen Prozesses der diözesanen Unterscheidung“, der von der mexikanischen Bischofskonferenz geprüft und gebilligt wurde, wobei „die Achtung sowohl der Natur der Liturgie als auch der legitimen kulturellen Ausdrucksformen“ gewährleistet wurde.
Die Umsetzung dieser Anpassungen, so die Bischöfe, wird fakultativ sein und „schrittweise“ und mit „einer pastoralen Begleitung ihrer Anwendung“ erfolgen. Zu diesem Zweck werden die Priester und die pastoralen Mitarbeiter entsprechend geschult“.
Kardinal Felipe Arizmendi Esquivel, der die Bemühungen des mexikanischen Episkopats zur Förderung dieser Anpassungen leitete, betonte in einer Mitteilung an ACI Prensa, die Partneragentur von CNA Deutsch, dass dies „sehr bedeutsam“ sei, da es sich um den zweiten Fall in der Geschichte nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil handele, in dem liturgische Anpassungen gebilligt worden seien (der andere Fall betreffe die Diözesen von Zaire in Afrika).
Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.