Caritas fordert, Sterbehilfe gesetzlich zu regeln und Prävention zu stärken

Eva Maria Welskop-Deffaa
Deutscher Caritasverband e.V. / KNA GmbH, Gordon Welters

Die Caritas hat gefordert, die Sterbehilfe – auch als Beihilfe zum Selbstmord bezeichnet – gesetzlich zu regeln und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Zuletzt waren im Bundestag im Juli 2023 zwei ganz unterschiedliche Gesetzesentwürfe mit diesem Ziel gescheitert, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.

„Es kann nicht sein, dass beim assistierten Suizid die Beurteilung der entscheidenden Fragen zur Selbstbestimmung denen überlassen wird, die Suizidhilfe als Geschäftsmodell betreiben“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Besonders für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen ist eine gesetzliche Klarstellung unabdingbar.“

„Vorkehrungen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen sich nicht gegen ihren Willen mit Angeboten der Suizidassistenz näher befassen müssen, dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich geschaffen werden“, rief Welskop-Deffaa in Erinnerung und bekräftigte: „Ja, sie sollten geschaffen werden.“

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„Suizid im Alter darf nicht zum gesellschaftlich akzeptierten Normalfall werden“, warnte sie. „Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen. Gerade in Zeiten demografischen Wandels, in denen die Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen zunimmt, müssen die so dringend wichtigen Anstrengungen für die Absicherung der Pflegeversicherung und der Pflegeinfrastruktur durch gesetzliche Maßnahmen der Suizidprävention ergänzt werden.“

„Die Menschen brauchen die Gewissheit, dass ihr Leben auch im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wertvoll und schützenswert ist“, unterstrich Welskop-Deffaa.

Auch für die Suizidprävention sprach sich die Caritas-Präsidentin ausdrücklich aus: „Suizidprävention fängt bei der Gewährleistung sozialer Infrastruktur an und hört bei der Regulierung der Werbung für Suizidhilfevereine nicht auf. Wir brauchen eine Kultur der Sorge, die gegen ein allgemeines Spardiktat die Lebensumstände für pflegebedürftige Menschen so lebenswert wie möglich gestaltet.“