Redaktion - Donnerstag, 27. März 2025, 13:00 Uhr.
Die österreichische Diözese Gurk-Klagenfurt unter Bischof Josef Marketz hat eine neue liturgische Rahmenordnung herausgegeben, nach der auch Laien Segensfeiern in Abwesenheit eines Priesters „leiten“ können.
In der neuen Rahmenordnung heißt es dazu: „Laien haben am Dienst des Segnens in ihrem jeweiligen Lebensbereich Anteil. […] Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Ständige Lektorinnen und Lektoren sowie Wortgottesdienstleiterinnen und Wortgottesdienstleiter können nach entsprechender Ausbildung in Abwesenheit eines Priesters oder Diakons folgende Segensfeiern leiten“.
Als Beispiele werden die Segnung des Adventskranzes in der Vorweihnachtszeit, die Segnung des Johannisweins oder die Segnungen am Epiphaniefest genannt.
„Zum einen haben wir zu wenig Priester und Diakone. Es spricht aber auch theologisch nichts dagegen: Die Aufgabe zu segnen kommt auch jeder Katholikin und jedem Katholiken mit der Taufe zu, jeweils in seinem oder ihrem Lebenskontext“, erklärte Klaus Einspieler, Liturgiebeauftragter der Diözese, im Interview mit katholisch.de.
Traditionell war die Segensspendung in der katholischen Kirche vor allem Priestern und Diakonen vorbehalten. Der Grund dafür lag in der theologischen und liturgischen Auffassung, dass Segnungen zur sakramentalen Vollmacht des geweihten Amtes gehören.
Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.
Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.
Unabhängig von der neuen Rahmenordnung sollen auch Segensfeiern für homosexuelle Verbindungen ermöglicht werden. Einspieler betonte: „Ja, das ist ein Thema und solche Feiern können auch von den Beauftragten umgesetzt werden – auf dem Boden dessen, was weltkirchlich möglich ist“.
Einspieler präzisierte: „Es soll ja keine offiziellen liturgischen Handreichungen in diese Richtung geben. Priester, die aus welchen Gründen auch immer solche Segnungen aber nicht vornehmen wollen, sind angehalten, Paare dann an einen Priester zu verweisen, von dem sie wissen, dass er den Segen spendet“.
Im Dezember 2023 hatte das Dikasterium für die Glaubenslehre, mit der Unterschrift von Papst Franziskus, „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ unter bestimmten Umständen erlaubt.
Nach massiver Kritik vor allem aus Afrika versuchte Kardinal Víctor Manuel Fernández, der Präfekt des Glaubens-Dikasteriums, im Januar 2024 eine Klarstellung. Papst Franziskus sagte seinerseits im Februar 2024: „Ich segne keine ‚homosexuelle Ehe‘. Ich segne zwei Menschen, die sich lieben, und ich bitte sie auch, für mich zu beten.“
Im März 2021 hatte die Glaubenskongregation, damals noch unter Kardinal Luis Ladaria SJ, eindeutig erklärt, eine Segnung homosexueller Verbindungen sei der Kirche nicht möglich. Auch damals hatte der Papst das Dokument unterschrieben.