Posen - Donnerstag, 11. Dezember 2025, 16:22 Uhr.
Mit Besorgnis haben Kritiker auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert, das Polen verpflichtet, gleichgeschlechtliche „Ehen“ anzuerkennen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden – obwohl solche Verbindungen nach polnischem Recht keinen rechtlichen Status haben.
Der Fall entstand, als zwei polnische Staatsbürger, die 2018 in Deutschland „geheiratet“ hatten, nach Polen zurückkehrten und beantragten, ihre Verbindung in den polnischen Zivilregistern eintragen zu lassen.
Die polnischen Behörden lehnten ab und erklärten, das nationale Recht sehe keine derartige rechtliche Anerkennung für homosexuelle Verbindungen vor.
Eingriff in die nationale Souveränität
Das Urteil hat unmittelbare und scharfe Kritik polnischer Politiker und Organisationen ausgelöst, die darin einen erheblichen Eingriff in nationale Zuständigkeiten sehen. Olivier Bault, Kommunikationsdirektor von Ordo Iuris, einem internationalen Institut für Lebens-, Familien- und Souveränitätsfragen, bezeichnete die Entscheidung als „weiteren Übergriff des Europäischen Gerichtshofs“.
Bault betonte, dass Familienangelegenheiten nach den EU-Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten seien und alle 27 Nationen durch ihre demokratischen Institutionen das Prinzip ratifiziert hätten, dass jede von ihnen ein Vetorecht über Entscheidungen zur Regelung von Ehe- oder Familienangelegenheiten auf EU-Ebene habe.
Er argumentierte, das Gericht habe weit ausgelegte Rechte wie Freizügigkeit und Privatleben herangezogen, um Bereiche zu regeln, die eigentlich dem nationalen Recht unterliegen sollten.
Der frühere polnische Premierminister Mateusz Morawiecki kritisierte das EuGH-Urteil als tiefgreifenden Eingriff in die Angelegenheiten der Mitgliedstaaten mit erheblichen Auswirkungen auf polnische Familien. Er zog einen deutlichen Vergleich zur Drogenlegalisierung und argumentierte, die Logik des Gerichts würde Polen dazu verpflichten, Drogenimporte zu akzeptieren, nur weil Länder wie die Niederlande sie legalisiert hätten.
Der polnische Europaabgeordnete Tobiasz Bocheński charakterisierte die Entscheidung als „Beispiel für den Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit“ und argumentierte, sie entziehe den polnischen Bürgern das Recht, ihre eigene Zukunft zu bestimmen.
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Krzysztof Bosak bekräftigte die Bedeutung der natürlichen Familie in der polnischen Gesellschaft und betonte, nur ein Mann und eine Frau könnten heiraten und eine Familie gründen.
Auswirkungen auf Osteuropa
Das Urteil hat in weiten Teilen Ost- und Mitteleuropas regionale Diskussionen ausgelöst, wo gleichgeschlechtliche „Ehen“ in den meisten Ländern weiterhin nicht anerkannt oder nicht geregelt sind. In Litauen stellte Justizministerin Rita Tamašunienė klar, dass „diese Verpflichtung nicht bedeutet, dass das nationale Recht die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen muss“.
Die katholische Kirche bekräftigt, dass die Ehe ausschließlich die Verbindung von einem Mann und einer Frau ist, wie Kardinal Victor Manuel Fernández, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, am 25. November bei der Vorstellung des Dokuments „Una Caro (Ein Fleisch): Lob der Monogamie“ in Rom erneut bekräftigte.
Die Entscheidung des EU-Gerichts verdeutlicht wachsende Spannungen zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten über Fragen, die nationale Identität und Werte berühren.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.





