Melbourne - Mittwoch, 5. Juni 2019, 10:05 Uhr.
Zum Auftakt der Anhörung des Berufungsantrags für Kardinal George Pell haben dessen Anwälte 13 Gründe angeführt, warum ein Geschworenengericht begründete Zweifel hätten haben sollen, bevor es den 77-jährigen für schuldig befand, in den 1990er Jahren zwei Chorknaben in der St.-Patricks-Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht zu haben.
Die Anwälte von Kardinal George Pell unterbreiteten am heutigen Mittwochmorgen vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Victoria ihre Argumente für die Aufnahme eines Berufungsverfahrens.
Die Anhörung unter dem Vorsitz von Hauptrichterin Anne Ferguson und zwei weiteren Richtern verläuft über zwei Tage.
Kardinal Pell hat bereits drei Monate einer sechsjährige Gefängnisstrafe verbüßt, nachdem ein Schwurgericht den prominenten Prälaten im Dezember 2018 in fünf Fällen des sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen wurde.
Das Urteil des umstrittenen Verfahrens gegen Pell müsse aus mehreren Gründen aufgehoben werden, argumentierten am 5. Juni 2019 dessen Anwälte.
Erstens hätten die Geschworenen ein Fehlurteil aufgrund einer einzelnen, fragwürdigen und unbewiesenen Aussage gefällt.
Sollten die Richter diesem Argument zustimmen, könnte das Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben werden und damit Pell freigesprochen werden.
Zudem erheben die Anwälte dagegen den Vorwurf mehrer Verfahrensfehler. So hatte es der Richter vor dem Schuldspruch abgelehnt, ein Video der Verteidigung zuzulassen, dass die Lage der Räumlichkeiten der Kathedrale und Aufenthaltsorte der Beteiligten zeigte.
Stimmen die Richter diesen Vorwürfen zu, würde es zu einer Neuauflage des Verfahrens kommen.
Die Vorsitzende Richterin Ferguson stellte am Mittwoch fest, dass sie und die anderen beiden Richter bereits im Vorfeld der heutigen Anhörung die Beweislage des angefochtenen Verfahrens überprüft hatten, zudem die Melbourner Kathedrale persönlich aufgesucht und auch die liturgischen Gewänder inspiziert hätten, die Pell zum Zeitpunkt des Missbrauchs getragen haben soll.
Wann
Der Fall Pell hat in Australien und weltweit große Aufmerksamkeit erregt.
Ein weiterer australischer Prälat, Erzbischof Philip Wilson, wurde im Mai vergangenen Jahres wegen des Vorwurfs der Vertuschung verurteilt, weil er es versäumt hatte, Vorwürfe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu melden, die ihm in den 1970er Jahren zur Kenntnis gebracht wurden. Im Dezember hob ein Bezirksrichter diese Verurteilung auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte Wilson etwa fünf Monate einer 12-monatigen Hausarreststrafe abgesessen.
George Pell wurde 1966 zum Priester der Diözese Ballarat geweiht, und 1987 zum Bischof geweiht. Er war unter anderem Erzbischof von Melbourne. Von 2001 bis 2014 war der Kirchenmann Erzbischof von Sydney, als er zum Präfekten des neu geschaffenen Sekretariats für Wirtschaft ernannt wurde. Von 2013 bis 2018 war er Berater von Papst Franziskus im Kardinalsrat. Seit 24. Februar 2019 ist Pell nicht mehr Präfekt des Wirtschaftssekretariats des Heiligen Stuhls.
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Über Pells Verurteilung haben wir bereits im Dezember berichtet. Was heute noch viele Medien nicht berichten, bringt Ed Condon auf den Punkt https://t.co/7ovfISQSnN #Pell #Australien #Kirche
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) February 27, 2019
https://twitter.com/ecclesiadei1/status/1075870298908618753
Entgegen Medienberichten hat Robert Richter nicht das Team von Verteidigern von Kardinal George #Pell verlassen. Den Schuldspruch bezeichnet der prominente Anwalt als "pervers". https://t.co/iiMk1c09Wo via @AC_Wimmer
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) March 5, 2019
Https://twitter.com/CNAdeutsch/status/1110081719661723653