Vatikanstadt - Donnerstag, 26. September 2019, 8:06 Uhr.
Es gibt einen neuen Kirchenanwalt und ein neuen Bandverteidiger an der Apostlischen Signatur, dem Obersten Gerichtshof des Heiligen Stuhls.
Zum Bandverteidiger am Obersten Gerichtshof wurde Pater Nikolaus Schöch (OFM) ernannt, der bislang Kirchenanwalt war.
Pater Schöch wurde 1960 in Österreich geboren und war seit 1995 Anwalt an der Rota Romana, ebenso stellvertretender Bandverteidiger an der Rota Romana.
Die Aufgabe eines Bandverteidigers ist, das Band der Ehe in den Verfahren der Anhörung von Ehefällen zu verteidigen, bei denen es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer bereits geschlossenen Ehe geht.
Schöch scheidet also aus dem Amt des Kirchenanwalts, zu dem am 26. Juli Monsignore Alberto Perlasca ernannt wurde, der zuvor Leiter der Verwaltung des Staatssekretariats gewesen war.
Zum Kirchenanwalt wurde der Zisterzienserpater Sebastiano Paciolla ernannt. Er war bislang Referendar in der Signatur. Pater Paciolla, der 1986 zum Priester geweiht wurde, war von 2008 bis 2018 Untersekretär der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens. Seine Platz als Untersekretär dieser Kongregation übernahm im November 2018 Pater Pierluigi Nava.
Die Rangverteilung in der Signatur wird somit weiter definiert.
Der Gerichtshof der Signatur besteht aus einer nicht definierten Anzahl an Bischöfen, Erzbischöfen und Kardinälen, die vom Papst ernannt werden.
Präfekt der Apostolischen Signatur ist Kardinal Dominique Mamberti.
Die Signatur besteht aus verschiedenen Sektionen, für juristischen und administrativen Angelegenheiten.
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Was die strikt juristischen Befugnisse der Apostolischen Signatur angeht, so urteilt diese über: Nichtigkeitsbeschwerden, Anträge auf "restitutio in integrum" (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) gegen Urteile der Rota und über Konfliktkompetenzen.
Übersetzt aus dem Italienischen von Susanne Finner.
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