Canberra - Mittwoch, 13. November 2019, 11:25 Uhr.
Kardinal George Pell hat die Erlaubnis erhalten, gegen eine Entscheidung des Court of Appeal in Victoria vom August Berufung einzulegen.
Das hat der Australian High Court entschieden und am gestrigen Dienstag (Ortszeit) mitgeteilt.
Die Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in Canberra stellt den letzten möglichen Schritt dar, den der prominente Prälat gehen kann, um gegen seine Verurteilung vorzugehen.
In einer ersten Stellungnahme teilte der Vatikan am heutigen Mittwoch erneut mit, dem australische Justizsystem sein Vertrauen auszusprechen und nahm gleichzeitig zur Kenntnis, dass einem Berufungsantrag stattgegeben wurde – sowie dass Pell stets seine Unschuld beteuert hat.
Kardinal George Pell war am 11. Dezember 2018 verurteilt worden, zwei Chorknaben nach der Sonntagsmesse sexuell missbraucht zu haben, während er 1996 und 1997 Erzbischof von Melbourne war. Eine Verurteilung, die sowohl in Australien als auch weltweit sowohl begrüßt als auch massiv bezweifelt worden ist.
Pell war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, von denen er mindestens drei Jahre und acht Monate hinter Gittern absitzen muss, bevor er Anspruch auf Bewährung hat.
Der 78-jährige Kardinal, der weiterhin katholischer Erzbischof und Mitglied des Kardinalskollegiums bleibt, wurde unmittelbar nach der Vertagung des Gerichts ins Gefängnis gebracht. Er wurde in Einzelhaft gehalten und durfte die Messe im Gefängnis nicht feiern.
Hintergrund: Der Fall Pell
Ein Revisionsgericht des Bundestaates Victoria hatte im August mit einer Zwei-zu-Eins-Entscheidung den ersten Antrag auf Revision des Urteils gegen Kardinal Pell wegen sexuellen Missbrauchs abgelehnt.
Das Anwalts-Team des ehemaligen Finanzchefs des Vatikans, der immer noch im Melbourne Assessment Prison einsitzt, wird nun eine Anhörung vor dem australischen High Court in Canberra beantragen.
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Dabei beriefen sie sich auf zwei Argumente:
1. Pells Anwälte seien im ersten Berufungsverfahren praktisch dazu gezwungen worden, die "Unmöglichkeit seiner Schuld" zu beweisen – doch hätte ausreichen müssen, begründete Zweifel anzumelden, um einen Freispruch zu garantieren.
2. Zudem hätten die beiden Richter im Revisionsverfahren, die Pells Antrag ablehnten, angesichts der begründeten Zweifel, dass die vorgeworfenen Verbrechen überhaupt stattfinden konnten, den ursprünglichen Schuldspruch des Geschworenengerichts aufheben müssen.
Der Antrag wurde – wie in Australien üblich – erst kurz vor Ablauf der Frist von 28 Tagen durch Pells Anwälte gestellt. Nachdem ein solcher Schritt zuerst als wenig vielversprechend von den Verteidigern des Kardinals abgelehnt worden war, rechneten Experten seit dem jüngsten Urteil mit einer besseren Ausgangslage: Nach Einschätzung mehrerer australischer Juristen gegenüber CNA Deutsch hatte Berufungsrichter Mark Weinberg, der Pell bereits freigesprochen hätte, diesen mit seiner Einzelmeinung die notwendigen Argumente für den Versuch vor dem Obersten Gerichtshof geliefert.
"Mark Weinberg hat den Weg zum High Court geebnet", so eine Anwältin mit Blick auf mehrere Absätze in den 200 Seiten langen Ausführungen in der Urteilsverkündung des Berufungsgerichts gegen Pell zu CNA Deutsch im August.
Das eigentliche Urteil gegen Pell im vergangenen Dezember wurde aufgrund der einzigen, mehrfach angefochtenen und von anderen deutlich widersprochenen Zeugenaussage von einem Geschworenengericht gefällt. Demnach soll der damalige Erzbischof Pell in den 1990er Jahren direkt nach der Feier der heiligen Messe in der Kathedrale von Melbourne zwei Chorknaben in der Sakristei sexuell missbraucht haben – bei geöffneter Tür, noch im vollen liturgischen Gewand, was andere Zeugen, darunter das mittlerweile verstorbene zweite Opfer, jedoch vehement bestritten haben.
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