Sevilla - Freitag, 17. Juli 2020, 6:31 Uhr.
Die Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei hat am 16. Juli eine Meldung veröffentlicht, nachdem der kirchenrechtliche Prozess gegen Pater Manuel Cociña, der des sexuellen Missbrauchs an drei Erwachsenen beschuldigt wurde, abgeschlossen worden ist.
In der Meldung bittet das Opus Dei "um Vergebung und bedauert zutiefst das Leiden, das den Opfern zugefügt wurde"; ebenso bitte es Gott "den betroffenen Personen Trost und Heilung zu schenken."
Darüber berichtete ACI Prensa, die spanischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.
Im August 2018 hatte Opus Dei in Spanien eine Klage gegen Don Manuel Cociña, einen Priester des Opus Dei, erhalten, der beschuldigt wurde, in den Jahren 2002-2003 in Sevilla (Spanien) sexuellen Missbrauch begangen zu haben. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Taten volljährig.
Pater Manuel Cociña ist aktuell 72 Jahre alt und lebt in der Stadt Grananda (Spanien).
Comunicado ante la conclusión del proceso canónico contra un sacerdote de la Prelatura.https://t.co/zkxgso47GY
Während der Ermittlungen und des Prozesses haben sich neben dem Kläger zwei weitere Erwachsene zu kirchenrechtlich belangbaren Handlungen des Priesters geäußert. Es seien keine Minderjährigen beteiligt gewesen, heißt es in der Mitteilung.
Einen Monat später, im September 2018, ordnete der Regionalvikar der Personalprälatur in Spanien an, "eine Voruntersuchung durchzuführen und es wurden die vorsorgliche Maßnahmen getroffen, seine (des beschuldigten Priesters) pastorale Tätigkeit auf das Zentrum der Prälatur, in dem er wohnte, und nur auf Personen, die älter als 30 Jahre waren, zu beschränken."
Die Ermittlungsakte wurde im Dezember 2018 an die Kongregation für die Glaubenslehre am Heiligen Stuhl geschickt.
Der von der Kongregation angeordnete Strafprozess wurde nach Abwägung der vorgelegten Beweise mit einer Verurteilung wegen Sollicitatio (Verführung; sexuelle Übergirffe während der Beichte, vgl. CIC § 1387) abgeschlossen.
Diese Entscheidung ist seit dem 15. Juli 2020, nach Ablauf der Beschwerdefrist (vgl. CIC § 1737) endgültig, und gegen Pater Cociña wurden strafrechtlichen Maßnahmen verhängt:
Ein fünfjähriges Verbot zu predigen, die Sakramente und Sakramentalien zu spenden; davon ausgenommen ist die Heilige Messe in privat.
Nach Ablauf dieser Strafe, die ihm die Ausübung seines Priesteramtes verbietet, wird " seine pastorale Aktivität für weitere fünf Jahre begrenzt bleiben auf das Zentrum der Prälatur, in dem er seinen Wohnsitz hat."
Das Opus Dei versicherte auch, dass ein Delegat der Prälatur während des gesamten Prozesses in Kontakt mit dem Kläger gewesen sei und dass die Prälatur "über das Erzbistum Santiago de Chile die medizinischen und psychologischen Kosten des Klägers übernimmt."
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