Maskenpflicht für alle Kirchen in der Schweiz

Flagge der Schweiz
Marco Pregnolato / Unsplash (CC0)

Der Schweizer Bundesrat hat eine Maskenpflicht für alle Kirchen in der Schweiz ab Montag, 19. Oktober verordnet. Die Maßnahmen sind Teil einer Verschärfung der Regeln angesichts steigender Coronavirus-Infektionszahlen, wie mehrere Medien berichten, darunter die "Neue Zürcher Zeitung". 

Betroffen sind nicht nur Gotteshäuser: In allen öffentlich zugänglichen Räumen müssen ab Montag grundsätzlich Masken getragen werden. Neben der Maskenpflicht sind die Abstandsregeln und weiteren Hygiene-Vorschriften zu beachten, wie Medien heute berichteten.

Verstösse gegen die Maskenpflicht können – gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz – mit einem Bußgeld bis 10.000 Franken (9.330 Euro) bestraft werden.

Priester müssen beim Feiern des Messopfers offenbar jedoch nur den Mundschutz tragen, wenn sie die Mindest-Distanz von 1,5 Metern nicht einhalten können – etwa beim Spenden der heiligen Kommunion.

Vereinzelt war bereits an diesem Wochenende in Schweizer Bistümern eine Maskenpflicht eingeführt worden.

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