Neue Vorschriften für die Teilnahme an der heiligen Messe in Nordrhein-Westfalen

Die Schutzverordnung gilt in den Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn ab dem heutigen Dienstag – und mindestens bis zum 20. Dezember.

Frau mit Mundschutz
Pille-Riin Priske / Unsplash (CC0)

Im Zuge neuer Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen im Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen in den dortigen Kirchen je nach Raumgröße bis zu maximal 250 Gläubige an der Feier der heiligen Messe teilnehmen – jedoch selbst in großen Kathedralen ist die Zahl geringer, aufgrund der Abstandsregeln.  

Die Schutzverordnung gilt in den Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn ab dem heutigen Dienstag – und mindestens bis zum 20. Dezember. 

An Freiluft-Messen können bis zu 500 Gläubige teilnehmen. Maskenpflicht in der Kirchenbank herrscht je nach dem "Inzidenzwert" vor Ort. Die üblichen weiteren Vorschriften und Hygiene-Maßnahmen bleiben voraussichtlich auch bis nach Weihnachten bestehen, erwarten Politiker.

In allen anderen Bundesländern gelten ähnliche Vorschriften; Gläubige können sich sowohl bei der Diözese wie der eigenen Pfarrei über die aktuellen Vorschriften informieren. Die meisten Kirchen sind außerhalb der Gottesdienstzeiten weiter zum Gebet geöffnet. 

Das könnte Sie auch interessieren: 

Mehr in Deutschland - Österreich - Schweiz

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

https://twitter.com/cnadeutsch/status/1110081719661723653?s=20