Salzburg - Donnerstag, 18. Februar 2021, 17:24 Uhr.
Der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz hat in seinem Fastenhirtenbrief gewarnt, dass die "Zulassung des assistierten Suizids immer nur der Anfang. Die Gefahr weiterer Schritte, etwa die Einführung der Tötung auf Verlangen, wird auch bei uns virulent werden."
"Was ist zu tun? Wir können unmöglich schweigen. Trotz Ohnmacht – die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs steht fest – bringen wir uns ein, wenn es nun um die gesetzliche Ausgestaltung geht", so Lackner.
"Palliativ- und Hospozversorgung ausbauen!"
Unsere ganze Aufmerksamkeit muss den möglichen Betroffenen gelten. Kümmern wir uns in christlicher Sorge um die Kranken und Sterbenden. Ich weiß, das Leben kann schwer werden, dunkle Wolken können besonders am Ende des Lebens aufziehen, woran Menschen zu zerbrechen scheinen und es leider auch tun. Dafür braucht es allseits vollstes Verständnis und beherzte wie sachkundige Hilfestellungen. Den bewährten Weg von Palliativ- und Hospizversorgung gilt es weiter auszubauen!
Der Fastenhirtenbrief – hier der volle Wortlaut – wird am kommenden ersten Sonntag der Bußzeit in allen Pfarrkirchen Salzburgs verlesen.
Zusammen mit Kardinal Christoph Schönborn von Wien und dem Präsidenten der Laienorganisation Katholische Aktion, Leopold Wimmer, hatte Lackner das Suizid-Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs unmittelbar nach dessen Bekanntwerden scharf kritisiert.
"Ein Kulturbruch"
"Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird – bis zu seinem natürlichen Tod", so Lackner, der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, nach dem Urteil. Für die österreichischen Bischöfe ist das Urteil ein "Kulturbruch".
In seinem Brief regt Lackner an, die alte Tradition wieder ernst zu nehmen, um eine gute Sterbestunde zu beten. Dazu bedürfe sie eines festen Platzes in der Liturgie.
Auch Jesus habe sich immer wieder allein zum Gebet zurückgezogen, um sich auf sein Ende vorzubereiten. Die Kirche als die Gemeinschaft der Gläubigen sei gefordert, stellvertretend für andere und für sich selbst um Beistand zu bitten.
Das Bemühen der Christen "um eine neue Kultur des Lebens braucht die Bekehrung der Herzen, wozu die Fastenzeit aufruft", so der Salzburger Oberhirte.
"Weg von einer Ich-Religion, die Papst Franziskus unserer Zeit attestiert, zugunsten einer Welt des Mit- und Füreinanders in Freud und Leid. Niemand soll sich davon ausnehmen und alle sollen jederzeit bereit sein, Zeugnis zu geben von der Hoffnung, die das Leben beseelt".
"Die Fastenzeit will uns im Lichte des Glaubens die Endlichkeit irdischen Lebens je neu bewusst werden lassen", so der Erzbischof in seinem Brief.
"Die Wahrheit, dass wir uns gegeben sind und nicht selber geben können, dass uns nur begrenzte Zeit gegeben ist, diese Wahrheit verdrängen wir allzu leicht. Das Ende scheint uns immer fern, obwohl das Sterben dem Leben nicht grundsätzlich fremd sein kann, denn seit jeher sterben Menschen".
Lackners scharfe Warnung vor den Konsequenzen des Urteils wurde von anderen prominenten Vertretern der Kirche in Österreich bekräftigt. Kardinal Schönborn wie KAÖ-Präsident Wimmer bezeichneten das Urteil als "Dammbruch". Zahlreiche weitere Kirchenvertreter, katholische Verbände, Ethiker und Mediziner haben die Entscheidung kritisiert, den Straftatbestand einer "Hilfeleistung zum Selbstmord" zu kippen.
Die Richter begründeten das kontroverse Urteil mit der Behauptung, es sei "verfassungswidrig", jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten.
Warnung vor Missbrauch
Die Katholische Aktion Österreich forderte am vergangenen 14. Dezember – CNA Deutsch berichtete – einen breiten Beratungsprozess zur Frage, welche gesetzlichen Regelungen erlassen werden sollen, um einen Missbrauch der Straffreiheit der Beihilfe zur Selbsttötung zu verhindern, so "kathpress".
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Der Präsident der Laienorganisation, Leopold Wimmer, forderte den Gesetzgeber auf, eine parlamentarische Enquete oder ähnliches Mittel zu schaffen, um jetzt offene Fragen zu klären und Abläufe sowie Kriterien festzulegen, "die sicherstellen, dass nicht ökonomischer oder sonstiger Druck auf die Betroffenen ausgeübt wird".
Selbsttötung und Euthanasie werden im deutschen Sprachraum in Abgrenzung zur Euthanasie-Politik der Nazi-Zeit oft als "Sterbehilfe" bezeichnet.
Die schreckliche Erinnerung an die Masseneuthanasie von "lebensunwerten Leben" in der Nazi-Zeit habe immer als Warnung gegolten, betonte Schönborn im Dezember in der "Kronen-Zeitung". Der überraschende Spruch der Höchstrichter sei nun aber ein "Dammbruch". Auch er forderte die Politik auf, nun aktiv zu werden – auch, um Hospiz- und Palliativeinrichtungen auszubauen.
"Wenn jemand von der Brücke springen will, wird man versuchen, ihn davon abzuhalten. Soll es jetzt erlaubt sein, ihm den letzten Schubs zu geben? Und dass alle das gut finden?" – so Schönborn. Selbstmord sei eine tiefe Wunde für Familie und Freunde, auch im Alter.
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