Vatikanstadt - Freitag, 19. Februar 2021, 10:21 Uhr.
Laut einem Dekret, das Anfang des Monats veröffentlicht wurde, droht Angestellten, die sich weigern, den COVID-19-Impfstoff zu erhalten, wenn dies für ihre Arbeit erforderlich ist, Strafen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Doch der Vatikan hat mittlerweile in einer weiteren Erklärung betont, dass die Anordnung nicht darauf abzielt Bußgelder und Strafen zu verhängen.
Das Dekret (hier im Wortlaut) wurde von Kardinal Giuseppe Bertello, Präsident der Päpstlichen Kommission des Staates Vatikanstadt, am 8. Februar in Kraft gesetzt. Es enthält Pandemie-Vorschriften für Angestellte und Bürger des Vatikans mit Blick auf die Eindämmung des Coronavirus. Dazu gehören etwa das Tragen von Masken und das Einhalten räumlicher Abstände.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann auch zu Geldstrafen führen, berichtet die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.
"Der Gesundheitsnotstand muss angegangen werden, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Arbeitsgemeinschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die Würde, die Rechte und die Grundfreiheiten zu achten", heißt es in Artikel 1 des Dokuments, das von Bertello und Bischof Fernando Vérgez Alzaga unterzeichnet wurde.
Eine der Maßnahmen, die in der Anordnung enthalten sind, ist das COVID-Impfprotokoll des Vatikans. Im Januar begann der Stadtstaat damit, den Impfstoff von Pfizer-Biontech für Angestellte, Bewohner und Beamte des Heiligen Stuhls anzubieten.
Laut Bertellos Dekret hat die oberste Behörde zusammen mit dem Amt für Gesundheit und Hygiene das Infektionsrisiko Angestellter bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeiten bewertet und "kann es für notwendig erachten, eine Präventivmaßnahme einzuleiten, die die Verabreichung eines Impfstoffs vorsieht, um die Gesundheit der Bürger, Bewohner, Angestellten und der Arbeitsgemeinschaft zu schützen."
Das Dekret besagt, dass Angestellte, die den Impfstoff aus "nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen" nicht erhalten können, vorübergehend "andere, gleichwertige oder, in Ermangelung dessen, minderwertige Aufgaben" erhalten können, die ein geringeres Ansteckungsrisiko darstellen, wobei ihr derzeitiges Gehalt beibehalten wird.
Die Anordnung besagt auch, dass "ein Arbeitnehmer, der sich sich ohne erwiesene gesundheitliche Gründe" weigert, impfen zu lassen, gemäß Artikel 6 der Normen der Vatikanstadt von 2011 über die Würde der Person und ihre Grundrechte in Bezug auf Gesundheitskontrollen im Arbeitsverhältnis mit Konsequenzen rechnen muss.
Artikel 6 der Normen besagt, dass eine Verweigerung "Konsequenzen unterschiedlichen Grades nach sich ziehen kann, die bis zur Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses gehen können."
Die Regierung des Vatikanstaates gab am Donnerstag eine Notiz zum Dekret vom 8. Februar heraus, in der es heißt, dass der Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei einer Verweigerung der Impfung "in keinem Fall einen sanktionierenden oder strafenden Charakter" habe.
Es sei vielmehr beabsichtigt, eine flexible und verhältnismäßige Reaktion auf das Gleichgewicht zwischen dem Gesundheitsschutz der Gemeinschaft und der Freiheit der individuellen Wahl zu ermöglichen, ohne irgendeine Form der Repression gegen den Arbeitnehmer einzuführen", heißt es in der Mitteilung.
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Die Nachricht erklärte, dass das Dekret vom 8. Februar als "dringende regulatorische Antwort" erlassen wurde und "die freiwillige Teilnahme an einem Impfprogramm muss daher das Risiko berücksichtigen, dass jede Verweigerung der betreffenden Person ein Risiko für sich selbst, für andere und für die Arbeitsumgebung darstellen kann."
Zu den in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen gehören neben der Impfung auch die Einschränkung von Menschenansammlungen, die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Tragen einer Maske und zur Einhaltung eines räumlichen Abstands sowie gegebenenfalls Quarantäne.
Die Bußgelder für die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen liegen meist zwischen 25 und 160 Euro.
Wenn jemand gegen eine gesetzliche Anordnung zur Selbstisolierung oder Quarantäne verstößt, weil er entweder COVID-19 hat oder dem Virus ausgesetzt war, liegt die Geldstrafe zwischen 200 und 1.500 Euro.
Das Dekret ermächtigt die vatikanische Gendarmerie, bei Nichteinhaltung der Maßnahmen einzugreifen und die Bußgelder zu verhängen.
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