Vatikanstadt - Sonntag, 5. Juni 2016, 10:00 Uhr.
Bischöfe, die sich nicht mit der nötigen Sorgfalt um Fälle sexuellen Missbrauchs kümmern, sollen ihr Amt verlieren: Mit einem Motu Proprio hat der Papst präzisiert, dass Nachlässigkeit schon ausreichend ist, um das Kirchenrecht greifen zu lassen.
Franziskus würdigt und schreibt damit die Rechtsprechung von Papst Benedikt XVI. fort, der maßgeblich gegen sexuelle Gewalt in der Kirche vorgegangen ist und bereits "schwerwiegende Fälle" genauer definiert und festgelegt hat, an denen das neue Dokument nun anknüpft.
Das Dekret hält fest, dass Bischöfe, selbst wenn sie persönlich keine schwere Schuld auf sich geladen haben, aus mangelnder Aufsicht und Nachlässigkeit ihres Amtes sich schuldig machen, und allein deshalb auch ihr Amt verlieren können.
Laut Angaben des Pressesprechers des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, werden vier Kongregationen in Verdachtsfällen diese untersuchen: Die Bischofskongregation, die Missionskongregation, die Ordenskongregation sowie die Kongregation für Orientalische Kirchen.
Nach einer solchen Untersuchung kann die Kongregation entscheiden, falls der Verdacht bestätigt sein sollte, den Bischof sofort aus dem Amt zu entfernen, oder ihm zwei Wochen Zeit für einen Rücktritt zu geben. Die letzte Entscheidung hat der Papst.
Franziskus betont in seinem Motu Proprio, dass Bischöfe und ihresgleichen als Hirten eine besondere Verantwortung haben; auch wenn die ganze Kirche aufgerufen sei, auf Kinder und andere, besonders schwache Mitglieder zu achten und sie zu schützen.