Madrid - Dienstag, 3. August 2021, 15:09 Uhr.
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat am Mittwoch entschieden, dass eine Religionslehrerin, deren Eignungserklärung für den Religionsunterricht von der Erzdiözese Valladolid zurückgezogen wurde, weil ihr Leben "nicht mit den Vorgaben des christlichen Lebens übereinstimmt", wieder eingestellt werden muss.
Die Lehrerin war kirchlich verheiratet und hatte zwei Töchter durch In-vitro-Fertilisation bekommen. Später versuchte sie, eine zweite Ehe zu schließen, ohne eine Annullierung der ersten beantragt zu haben. Zum Zeitpunkt ihrer Entlassung lebte die Lehrerin mit einem dritten Partner zusammen, einem geschiedenen Mann mit drei Kindern.
2018 beschwerten sich mehrere Eltern von Schülern der Schule, an der die Lehrerin unterrichtete, beim Erzbischof über den Lebenswandel der Lehrerin.
Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem spanischen Staat und dem Heiligen Stuhl muss der Kandidat, um in Spanien als Religionslehrer tätig zu werden, eine "kirchliche Eignungserklärung" - neben der Missio Canonica - vom Ortsbischof erhalten, der diese Erlaubnis aus berechtigten Gründen widerrufen kann.
Dies gilt sowohl für staatliche wie auch für katholische Schulen, da Schüler an staatlichen Schulen in Spanien, ähnlich wie in Deutschland, für einen Religionsunterricht entscheiden können.
Der für den Religionsunterricht zuständige Beamte der Erzdiözese wies die Lehrerin auf die Unregelmäßigkeit ihrer Situation hin und ermutigte sie, sich um eine Annullierung zu bemühen und ihre ehelichen Verhältnisse zu regeln, um die erforderliche kirchliche Erklärung über die Eignung zum Unterrichten der katholischen Religion zu erhalten.
Die Lehrerin unternahm jedoch keine Schritte, um ihre Situation zu regeln, so dass die Erzdiözese Valladolid ihr die Eignungserklärung und die für den Religionsunterricht erforderliche Missio Canonica entzog, weil ihr Leben "nicht mit den Postulaten des christlichen Lebens übereinstimmte".
Daraufhin zog das Bildungsministerium der autonomen Regionalregierung von Kastilien und León die Konsequenzen und entließ die Lehrerin aus ihrem Amt.
Der Oberste Gerichtshof hob die Entlassung jedoch am 28. Juli auf und entschied, dass das Bildungsministerium die Lehrerin wieder in ihre Stelle als Religionslehrerin einsetzen muss, da nach Ansicht des Gerichts "die Grundrechte der Arbeitnehmerin verletzt wurden". Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verpflichtet das Bildungsministerium außerdem dazu, der Lehrerin das Gehalt zu zahlen, das sie nach ihrer Entlassung nicht mehr erhielt.
Das Kirchenrecht schreibt im Codes Iuris Canonici (CIC) vor, dass "diejenigen, die als Lehrer für den Religionsunterricht an Schulen, auch an nichtkatholischen, eingesetzt werden, sich durch die richtige Lehre, das Zeugnis eines christlichen Lebens und pädagogische Fähigkeiten auszeichnen".
Darüber hinaus "hat der Ortsordinarius das Recht, Religionslehrer zu ernennen oder zu genehmigen und sie sogar zu entlassen oder ihre Entlassung zu verlangen, wenn religiöse oder sittliche Gründe dies erfordern."
Die spanische Bischofskonferenz verlangt, dass eine angehende Lehrkraft getauft, staatlich voll qualifiziert und auch seine kirchliche Eignungserklärung unterschreibt, die "eine korrekte Lehre und das Zeugnis eines christlichen Lebens" voraussetzt. Die Erklärung kann vom Bischof widerrufen werden, "wenn eine der Voraussetzungen, aus denen sie erteilt wurde, nicht mehr gegeben ist und in anderen Diözesen nicht mehr gültig ist".
sgsgd
Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original.
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