London - Freitag, 7. Januar 2022, 9:16 Uhr.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines nordirischen Aktivisten für die Rechte von Homosexuellen abgewiesen, der behauptet, eine Bäckerei habe ihn "diskriminiert". Der Grund seiner Klage: Die Konditorei lehnte es ab, eine Torte mit einem Slogan "pro Homo-Ehe" herzustellen.
Gareth Lee bestellte im Mai 2014 eine Torte bei der Konditorei Ashers in der nordirischen Grafschaft Antrim. Er verlangte, dass die Torte die Aufschrift "Unterstützung der Homo-Ehe" tragen sollte, was die Inhaber, die McArthurs, aufgrund ihres christlichen Glaubens ablehnten.
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hatte 2018 ein einstimmiges Urteil zugunsten der McArthurs gefällt, nachdem eine untere Instanz gegen die Bäcker entschieden hatte. Lee hatte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung eingelegt und eine neue Klage gegen die britische Regierung eingereicht.
Am 6. Januar entschied der EGMR, dass Lees Fall unzulässig sei, weil er "den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft" habe.
Der EGMR erklärte, er habe vor den britischen Gerichten keine Argumente vorgebracht, die sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention stützten: "Indem er sich ausschließlich auf innerstaatliches Recht berief, hatte der Antragsteller den innerstaatlichen Gerichten die Möglichkeit genommen, sich mit den aufgeworfenen Fragen der Konvention zu befassen, und stattdessen das Gericht gebeten, die Rolle der innerstaatlichen Gerichte zu übernehmen."
Simon Calvert, Sprecher des Christlichen Instituts, einer nicht-konfessionellen Wohltätigkeitsorganisation, die die McArthurs seit 2014 unterstützt, erklärte: "Das ist die richtige Entscheidung".
"Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat sich ausführlich mit den Menschenrechtsargumenten in diesem Fall auseinandergesetzt und die Rechte der McArthurs auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestätigt", so Calvert.
"Es war enttäuschend, einen weiteren Versuch zu sehen, diese Rechte zu untergraben, daher ist es eine Erleichterung, dass der Versuch gescheitert ist. Ich bin überrascht, dass jemand ein Urteil aufheben will, das schwule Geschäftsinhaber davor schützt, gezwungen zu werden, Ansichten zu verbreiten, die sie nicht teilen, genauso wie es christliche Geschäftsinhaber schützt."
Amy McArthur, die die Konditorei zusammen mit ihrem Mann Daniel betreibt, nahm Lees Bestellung zunächst an und sagte, sie habe zu diesem Zeitpunkt keinen Einspruch erhoben, weil sie sich überlegen wollte, wie sie ihren Einspruch erklären und Lee jede Peinlichkeit ersparen sollte. Amy rief Lee einige Tage später an und erklärte ihm, dass seine Bestellung nicht ausgeführt werden könne, weil sie ein christliches Unternehmen seien und den gewünschten Slogan nicht verwenden könnten. Sie entschuldigte sich und erstattete ihm den vollen Betrag.
Im März 2015 reichte der LGBT-Akivist eine Beschwerde gegen die Bäckerei bei der Gleichstellungskommission für Nordirland ein. Diese reagierte prompt und brachte die Christen im Mai vor Gericht. Während der Anhörung stellten die MacArthurs klar, dass sie Lee in der Vergangenheit bedient hatten und dies auch in Zukunft gerne wieder tun würden. Die Familie McArthur erklärte, der politische Slogan der Torte stehe im Widerspruch zu ihren persönlichen religiösen Überzeugungen: Das Problem sei nicht der Kunde, sondern die Botschaft, die sie nicht unterstützen.
Die Richterin Isobel Brownlie aus Belfast entschied im Mai 2015, dass dieser Torten-Fall diskriminierend sei, weil "die Beklagten keine religiöse Organisation sind. Sie betreiben ein Geschäft mit Gewinnerzielungsabsicht." Ashers zahlten 500 Pfund (knapp 600 Euro) an den LGBT-Aktivisten wegen – so wörtlich – "Verletzung seiner Gefühle" aufgrund einer als ungerecht empfundenen Behandlung auf der Grundlage von Vorschriften zur politischen und sexuellen Diskriminierung.
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Eine solche Entscheidung hielt einer weiteren Prüfung jedoch nicht stand: Die Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs, Lady Brenda Hale, stellte 2018 fest, dass die Unterstützung der Homo-Ehe eine politische Haltung darstellt und als solche Gegenstand des Einspruchs der Bäckerei ist.
Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass die Weigerung, eine Torte mit dieser politischen Botschaft zu backen, überhaupt nicht "Diskriminierung" einer Person oder Personengruppen sein kann, die sich anhand einer bestimmten sexuellen Orientierung identifizieren: Die Unterstützung einer "Homo-Ehe" ist schließlich nicht von der sexuellen Ausrichtung einer Person abhängig: Weder muss man schwul sein, um eine "Homo-Ehe" zu fordern, noch ist automatisch jeder Mensch, der sich als homosexuell identifiziert, für eine "Homo-Ehe", so der Oberste Gerichtshof.
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Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.