„Mit großem Bedauern habe ich die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus, heute von ihrem Amt zurückgetreten ist.“
Unterdessen steht in Deutschland Paragraf 218, der Abtreibungen – mit zahlreichen Ausnahmen – grundsätzlich strafrechtlich verbietet, zur Disposition.
"Erschüttert und sprachlos schauen wir auf das Leid in der Ukraine und unsere verlorenen Gewissheiten", so die Repräsentanten von katholischer Kirche, Protestantismus und Orthodoxie.
Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Monsignore Georg Bätzing, hat der neuen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gratuliert.