Bonn - Donnerstag, 12. Januar 2023, 9:42 Uhr.
Die ökumenische Woche für das Leben steht in diesem Jahr unter dem Motto „Generation Z(ukunft). Sinnsuche zwischen Angst und Perspektive“ und will „die Sorgen junger Menschen“ in den Mittelpunkt stellen. Unterdessen steht in Deutschland Paragraf 218, der Abtreibungen – mit zahlreichen Ausnahmen – grundsätzlich strafrechtlich verbietet, zur Disposition.
Die Woche für das Leben findet vom 22. bis zum 29. April 2023 statt, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Mittwoch mitteilte.
Der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing schrieb im Vorwort zum Themenheft gemeinsam mit Präses Annette Kurschus, der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Die ökumenische Woche für das Leben 2023 lädt bundesweit dazu ein, die junge Generation in die Mitte unserer Aufmerksamkeit zu stellen und ihre Ängste und Sorgen wahr- und anzunehmen. In der Begleitung wollen wir mit Gottes Hilfe dazu ermutigen, das Leben fortwährend zu bejahen und neue Zukunftsaussichten aufzuzeigen. Die Woche für das Leben steht damit auch im Kontext der Jugendsuizidprävention.“
Die „Generation Z, also die ca. 15-30-Jährigen“, seien durch die Corona-Einschränkungen der letzten Jahre besonders betroffen gewesen. „Junge Menschen brauchen Begegnung, Freiheit, Austausch, die Möglichkeit, sich auszuprobieren und Gemeinschaft“, so Bätzing und Kurschus. „Seit Frühjahr 2020 war vieles durch die soziale Isolation für Monate nicht möglich und hat junge Menschen nachhaltig geprägt. Die Frage nach Sinn und Sinnhaftigkeit orientiert das Denken und Handeln der Generation Z ohnehin stark.“
„Gerade als Christen muss es unsere Aufgabe sein, diese Menschen in ihrer Verletzlichkeit und Sinnsuche zu begleiten“, hieß es im Vorwort zum Themenheft. „Das Bild von Emmaus kann hier wortwörtlich wegweisend sein: Der unerkannte Jesus begleitet zwei Jünger in ihrer dunkelsten Stunde der Trauer und Verzweiflung. Er geht mit ihnen den Weg, hört ihnen zu und bricht mit ihnen das Brot. Wir wollen es ihm heute gleichtun: im ersten Schritt einfach für die jungen Menschen da sein, ihnen zuhören, sie in ihren Sorgen und Ängsten ernst nehmen. Und in einem möglichen zweiten Schritt, ihnen bei der Suche nach Sinn und Perspektiven Gefährtin und Gefährte sein, neue Hoffnung schenken und ggf. weitere Hilfe vermitteln.“
Intention der Woche für das Leben
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Ursprünglich war die von der DBK und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) initiierte Woche für das Leben ein klares Zeugnis für den Lebensschutz. „So war der Titel der ersten Woche für das Leben 1991 Programm“, erinnert die Internetseite der Woche für das Leben: „Schutz des ungeborenen Kindes“. Seit 1994 handelt es sich bei der Woche für das Leben um eine ökumenische Aktion „zur Bewusstseinsbildung für den Wert und die Würde des menschlichen Lebens“.
Abtreibung in Deutschland
Während die diesjährige Woche für das Leben sich mit „Sinnsuche“ und den „Sorgen junger Menschen“ befasst, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zugang zur vorgeburtlichen Kindstötung immer weiter zu vereinfachen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte Anfang des Jahres erklärt, das Strafgesetzbuch sei „nicht der richtige Ort“, den Umgang mit Abtreibungen zu regeln. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, so Paus laut Tagesschau. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“
Die Bundesregierung werde eine Kommission einsetzen, um die gesetzliche Regelung von vorgeburtlichen Kindstötungen neu aufzustellen. Dabei steht Paragraf 218, der Abtreibungen grundsätzlich strafrechtlich verbietet, zur Disposition. Schon heute gibt es zahlreiche Ausnahmen, in denen Paragraf 218 nicht greift und Abtreibungen straffrei bleiben.