Papst Franziskus hat entschieden, dass das "Päpstliche Geheimnis" in Fällen aufgehoben wird, in denen Kleriker des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger oder volljähriger Schutzbefohlener bezichtigt werden, sowie in Fällen, in denen es um den Besitz von Kinderpornographie geht.