Thomas Schwartz verwies auf „die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit“, wonach politische Entscheidungen „reversibel“ seien und „vor Gericht überprüft werden“ könnten.
Bereits im Oktober 2023 hatte das Parlament einem entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung zugestimmt. Nun soll es zur endgültigen Verabschiedung des Textes kommen.